Steuern & Selbstständigkeit

Günstigerprüfung für Kapitalerträge

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitalerträge, die Kapitalerträge und den Sparerpauschbetrag ein. Der Rechner vergleicht Abgeltungsteuer und tarifliche Einkommensteuer.

Ihre Einkünfte
Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen, vor Steuern.
Derzeit 1.000 € je Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 €, Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz

Kapitalerträge werden in Deutschland grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert, die die Bank direkt einbehält. Wer ein niedriges Einkommen hat, zahlt mit seinem persönlichen Steuersatz aber unter Umständen weniger. Für diesen Fall gibt es die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 Einkommensteuergesetz: Das Finanzamt rechnet beide Varianten und setzt die niedrigere Steuer fest.

Der Rechner berechnet zunächst die steuerpflichtigen Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags. Dann vergleicht er 25 Prozent Abgeltungsteuer mit der Mehrsteuer, die entsteht, wenn die Erträge zum übrigen Einkommen addiert und nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden. Hinterlegt ist der Tarif für 2026, dessen Eckwerte sich jährlich ändern können, bitte den Stand prüfen.

Als Ergebnis sehen Sie den Vorteil durch die Günstigerprüfung, eine Empfehlung und den persönlichen Steuersatz, mit dem Ihre Kapitalerträge belastet würden. Liegt dieser unter 25 Prozent, lohnt der Antrag.

Vorteil=25  %×(Kapitalertra¨ge−Pauschbetrag)−[ESt (zvE+steuerpflichtige Ertra¨ge)−ESt (zvE)]\text{Vorteil} = 25\,\,\% \times \left(\text{Kapitalerträge} - \text{Pauschbetrag}\right) - \left[\text{ESt}\,\left(\text{zvE} + \text{steuerpflichtige Erträge}\right) - \text{ESt}\,\left(\text{zvE}\right)\right]

Beispiel: Bei 15.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 5.000 Euro Kapitalerträgen sind nach dem Pauschbetrag von 1.000 Euro noch 4.000 Euro steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer beträgt 1.000 Euro. Nach Tarif steigt die Einkommensteuer nur um 890 Euro, ein Satz von 22,25 Prozent. Die Günstigerprüfung spart 110 Euro.

So beantragen Sie die Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP beantragt. Dort tragen Sie alle Kapitalerträge und die einbehaltenen Steuern laut Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank ein. Das Finanzamt erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge eines Jahres, eine Auswahl einzelner Erträge ist nicht möglich.

Zu unterscheiden ist der Fall, dass Ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann können Sie bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, sodass gar keine Steuer einbehalten wird. Wer den Sparerpauschbetrag nicht vollständig auf Freistellungsaufträge verteilt hat, kann ihn ebenfalls über die Anlage KAP nachholen.

Der Rechner berücksichtigt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht und vereinfacht den Tarif. Auch Besonderheiten wie die Teilfreistellung bei Investmentfonds oder Verlustverrechnungen bleiben außen vor. Er eignet sich daher für eine erste Einschätzung, ob sich der Antrag lohnen kann.

Die Berechnung ist keine Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen, etwa mit ausländischen Erträgen oder Verlusten, wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Tipps und typische Fehler

Steuer zurückholen.

  • Anlage KAP: Ausfüllen.
  • Bescheinigung: Von der Bank.
  • Alle Erträge: Angeben.
  • Pauschbetrag: Nutzen.

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Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn Ihr persönlicher Steuersatz auf die Kapitalerträge unter 25 Prozent liegt, typischerweise bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen.

Wo beantrage ich die Günstigerprüfung?

In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

Kann die Günstigerprüfung nachteilig sein?

Nein, das Finanzamt setzt immer die niedrigere Steuer fest.

Gilt die Günstigerprüfung auch für Rentner?

Ja, gerade bei niedrigen Renten kann sie sich lohnen.

Was ist die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Bescheinigung, mit der die Bank bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag keine Steuer einbehält.

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