Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Warum Finanzierungskosten hinzugerechnet werden
Die Gewerbesteuer soll die Ertragskraft eines Betriebs unabhängig davon besteuern, ob er mit eigenem oder fremdem Kapital arbeitet. Deshalb werden bestimmte Finanzierungsaufwendungen, die den Gewinn gemindert haben, dem Gewinn für die Gewerbesteuer wieder teilweise hinzugerechnet. Die Regeln dazu stehen in § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes.
Nicht jeder Aufwand zählt gleich. Zinsen für Kredite, Renten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter gehen voll ein. Von Mieten und Leasingraten für bewegliche Güter wie Fahrzeuge oder Maschinen wird ein Fünftel angesetzt, von Mieten und Pachten für Gebäude und Grundstücke die Hälfte, von Lizenzgebühren ein Viertel. Diese Anteile sollen den in den Zahlungen steckenden Zinsanteil abbilden.
Die so ermittelten Finanzierungsanteile werden addiert. Davon wird ein Freibetrag abgezogen, und nur ein Viertel des übersteigenden Betrags wird dem Gewinn hinzugerechnet. Viele kleine Betriebe bleiben deshalb ganz ohne Hinzurechnung.
Praxishinweise zur Hinzurechnung
Besonders stark trifft die Hinzurechnung Betriebe mit hohen Ladenmieten, etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie. Hier zählt die Hälfte der Miete, auch wenn der Betrieb gar keine Schulden hat. Wer Immobilien kaufen oder mieten kann, sollte diesen Effekt bei der Entscheidung mitbedenken.
Bei Leasing kommt es darauf an, wem das Wirtschaftsgut steuerlich zugerechnet wird. Liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, zählen die Raten als Miete für bewegliche Güter. Nebenkosten, die mit der Miete gezahlt werden, gehören nicht zum Mietaufwand, wenn sie gesondert vereinbart sind.
Die Hinzurechnung erhöht nur den Gewerbeertrag, nicht den Gewinn für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer zudem teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung geringer ausfallen kann.
Freibetrag und Prozentsätze haben sich in der Vergangenheit geändert; sie sind hier editierbar, Stand prüfen. Die gesamte Gewerbesteuer berechnen Sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner. Für Grenzfälle wie Konzernfinanzierungen, Gewinnanteile an Personengesellschaften oder Erbbauzinsen ziehen Sie eine Steuerberatung hinzu; dieser Rechner ersetzt sie nicht.
Tipps und typische Fehler
Hinzurechnung planen.
- Mieten: Immobilien zur Hälfte.
- Leasing: Ein Fünftel.
- Freibetrag: Einmal je Betrieb.
- Hebesatz: Gemeinde prüfen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Welche Mieten werden zur Gewerbesteuer hinzugerechnet?
Ein Fünftel der Mieten für bewegliche Güter und die Hälfte der Mieten für Immobilien.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Hinzurechnung?
Der Freibetrag beträgt derzeit 200.000 Euro; Stand prüfen.
Werden Leasingraten hinzugerechnet?
Ja, in der Regel als Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Fünftel.
Werden Kontokorrentzinsen hinzugerechnet?
Ja, alle Entgelte für Schulden zählen voll zu den Finanzierungsanteilen.
Mindert die Hinzurechnung die Einkommensteuer?
Nein, sie betrifft nur den Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer.
- Gewerbesteuer Hinzurechnung berechnen
- Hinzurechnung Mieten Gewerbesteuer
- § 8 GewStG Hinzurechnung
- Hinzurechnung Zinsen Gewerbesteuer
- Freibetrag 200000 Hinzurechnung
- Leasing Hinzurechnung Gewerbesteuer
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.