Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Steuern rechtzeitig zurücklegen
Selbstständige und Freiberufler bekommen ihre Einnahmen brutto aufs Konto. Einkommensteuer und Umsatzsteuer werden erst später fällig, die Umsatzsteuer meist monatlich oder vierteljährlich, die Einkommensteuer als Vorauszahlung oder mit dem Bescheid. Wer das Geld nicht rechtzeitig zurücklegt, gerät leicht in Zahlungsschwierigkeiten, besonders bei Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.
Der Rechner ermittelt die Rücklage in zwei Teilen. Für die Einkommensteuer rechnet er den Jahresgewinn hoch, zieht Ihre sonstigen Abzüge ab und wendet den Einkommensteuertarif 2026 mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Ein Sicherheitszuschlag fängt Schwankungen und Schätzfehler ab.
Für die Umsatzsteuer berechnet er die monatliche Zahllast: Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze minus Vorsteuer aus Ihren Kosten. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und haben keine Vorsteuer, für sie entfällt dieser Teil.
Praktische Hinweise zur Rücklage
Bewährt hat sich ein eigenes Steuerkonto. Überweisen Sie bei jedem Zahlungseingang den Umsatzsteueranteil und einen festen Prozentsatz für die Einkommensteuer direkt dorthin. So steht das Geld bereit, wenn Voranmeldung, Vorauszahlung oder Bescheid kommen, und Sie verwechseln es nicht mit verfügbarem Einkommen.
Die Umsatzsteuer gehört nie Ihnen. Sie vereinnahmen sie nur treuhänderisch für das Finanzamt. Wer sie für laufende Ausgaben verwendet, hat bei der nächsten Voranmeldung ein Problem. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, etwa nach einer großen Investition, zeigt der Rechner eine negative Zahllast; dann erhalten Sie eine Erstattung.
Im ersten Jahr der Selbstständigkeit setzt das Finanzamt oft noch keine Vorauszahlungen fest. Mit dem ersten Bescheid kommen dann Nachzahlung und Vorauszahlungen für das laufende Jahr gleichzeitig. Die Rücklage sollte deshalb von Anfang an gebildet werden. Gewerbetreibende müssen zusätzlich die Gewerbesteuer bedenken, die hier nicht enthalten ist.
Die Termine und Beträge der Vorauszahlungen prüft der Einkommensteuer-Vorauszahlung-Rechner, die Umsatzsteuer genauer der Umsatzsteuer-Zahllast-Rechner. Für das verfügbare Einkommen nach Steuern und Versicherungen eignet sich der Selbstständig-netto-Rechner. Die Ergebnisse sind eine Planungshilfe und keine Steuerberatung.
Tipps und typische Fehler
Rücklage bilden.
- Konto: Getrennt führen.
- Sofort: Bei Zahlungseingang.
- Puffer: Einplanen.
- Jährlich: Anpassen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Wie viel Prozent sollten Selbstständige für Steuern zurücklegen?
Für die Einkommensteuer oft 25 bis 35 Prozent des Gewinns, dazu die vollständige Umsatzsteuer.
Warum gehört die Umsatzsteuer in die Rücklage?
Sie wird nur für das Finanzamt eingenommen und muss mit der Voranmeldung abgeführt werden.
Ist die Gewerbesteuer im Steuerrücklage-Rechner enthalten?
Nein, Gewerbetreibende sollten sie zusätzlich einplanen; für Freiberufler fällt keine an.
Wo lege ich die Steuerrücklage an?
Am besten auf einem separaten Tagesgeldkonto.
Was passiert ohne Rücklage?
Nachzahlungen und Vorauszahlungen können die Liquidität gefährden.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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