Steuern & Selbstständigkeit

Stundensatz-Rechner für Selbstständige

Viele Selbstständige setzen ihren Stundensatz nach Bauchgefühl an und vergessen, dass nicht jede Arbeitsstunde bezahlt wird. Dieser Rechner rechnet rückwärts: vom gewünschten Gewinn zum nötigen Stundensatz.

Ihre Angaben
Was Ihnen vor Steuern und Vorsorge übrig bleiben soll.
Software, Versicherungen, Büro, Weiterbildung, Steuerberatung usw.
Akquise, Buchhaltung, Angebote und Weiterbildung sind nicht abrechenbar.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So wird der Stundensatz berechnet

Arbeitstage = 52 × 5 − Urlaub − Feiertage − Krankheit
Abrechenbare Stunden = Arbeitstage × (Wochenstunden ÷ 5) × Anteil abrechenbar
Stundensatz = (Wunschgewinn + Betriebskosten) ÷ Abrechenbare Stunden

Der größte Hebel ist oft der abrechenbare Anteil. Wer nur 50 bis 70 % seiner Arbeitszeit tatsächlich in Rechnung stellen kann, muss seinen Stundensatz entsprechend höher ansetzen, als es der Vergleich mit einem Angestelltengehalt vermuten lässt.

Beispiel mit den Voreinstellungen: 210 Arbeitstage × 8 Stunden = 1.680 Stunden. Davon 60 % abrechenbar sind 1.008 Stunden. Bei 60.000 € nötigem Umsatz ergibt das rund 59,52 € netto pro Stunde.

Was der Rechner nicht enthält

Einkommensteuer, Kranken- und Rentenversicherung sind hier nicht eingerechnet. Der „gewünschte Jahresgewinn“ ist der Betrag vor diesen Abzügen. Planen Sie dafür bewusst einen Puffer ein und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.

Tipps und typische Fehler

Ein Stundensatz, der nur dem gewünschten Nettogehalt entspricht, reicht für Selbstständige fast nie. Diese Punkte gehören in die Kalkulation.

  • Nicht alle Stunden sind abrechenbar: Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung und Leerlauf kosten Zeit, die Sie niemandem berechnen können. Rechnen Sie realistisch mit deutlich weniger als 40 abrechenbaren Stunden pro Woche.
  • Kosten vollständig erfassen: Versicherungen, Software, Steuerberatung, Altersvorsorge und Rücklagen für Urlaub und Krankheit müssen im Satz enthalten sein.
  • Steuern und Abgaben: Vom Umsatz gehen Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer ab. Klären Sie Ihre Situation mit einer Steuerberatung.
  • Preis regelmäßig prüfen: Erhöhen Sie den Stundensatz, wenn Ihre Auslastung hoch ist oder die Kosten steigen.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent meiner Zeit sind abrechenbar?

Das hängt stark von Branche und Arbeitsweise ab. Als Richtwert rechnen viele Solo-Selbstständige mit 50 bis 70 %. Wer viel akquiriert, sollte konservativ rechnen.

Warum ist mein Stundensatz höher als der Stundenlohn eines Angestellten?

Weil Selbstständige Urlaub, Krankheit, Altersvorsorge, Versicherungen und unbezahlte Zeit selbst tragen. Der Bruttostundenlohn eines Angestellten ist deshalb kein sinnvoller Vergleich.

Wie komme ich vom Stundensatz zum Tagessatz?

Multiplizieren Sie den Stundensatz mit der üblichen Stundenzahl pro Tag, meist 8. Der Rechner zeigt den Tagessatz direkt an.

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständiger?

Teilen Sie den benötigten Jahresumsatz (Wunschgewinn plus Kosten) durch Ihre abrechenbaren Stunden pro Jahr. Urlaub, Krankheit und Akquise sind dabei nicht abrechenbar.

Warum ist der Stundensatz höher als der Stundenlohn von Angestellten?

Selbstständige tragen Sozialabgaben, Versicherungen, Ausstattung und unbezahlte Zeiten selbst. Nur ein Teil der Arbeitszeit lässt sich abrechnen.

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