Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Vorsteuer aus vielen Belegen auf einmal
Unternehmer, die Umsatzsteuer abführen, können sich die Umsatzsteuer aus ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Dazu muss die Vorsteuer aus jedem Bruttobetrag herausgerechnet werden. Bei 19 Prozent sind das 19/119 des Bruttobetrags, bei 7 Prozent 7/107. Bei vielen kleinen Belegen ist das mühsam.
Dieser Rechner nimmt beliebig viele Bruttobeträge auf einmal auf. Sie tragen sie getrennt nach Steuersatz ein, durch Semikolon oder Zeilenumbruch getrennt. Der Rechner summiert die Beträge, rechnet die Vorsteuer heraus und zeigt die Nettosumme. So lassen sich etwa Tankquittungen, Bürobedarf oder Bewirtungsbelege eines Monats schnell zusammenfassen.
Wird eine Leistung nur teilweise unternehmerisch genutzt, etwa ein Telefonvertrag, ist nur der betriebliche Anteil der Vorsteuer abziehbar. Diesen Anteil können Sie in Prozent eintragen. Der Rechner zeigt dann die Vorsteuer vor und nach der Aufteilung.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Vorsteuer darf nur abziehen, wer selbst Unternehmer ist und umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keinen Vorsteuerabzug, ebenso Ärzte und andere Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen für die damit zusammenhängenden Kosten. Die Leistung muss für das Unternehmen bezogen worden sein.
Außerdem braucht es eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben, etwa Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden, fortlaufender Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und ausgewiesenem Steuerbetrag. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten vereinfachte Angaben; dort genügen Steuersatz und Bruttobetrag, aus dem die Vorsteuer herausgerechnet wird.
Bei der E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten seit 2025 schrittweise neue Pflichten. Prüfen Sie, ab wann Ihre Lieferanten elektronische Rechnungen ausstellen müssen und ob Ihre Buchhaltung diese verarbeiten kann. Einige Ausgaben sind trotz Rechnung nur eingeschränkt abziehbar, etwa Geschenke über der Freigrenze.
Die abziehbare Vorsteuer mindert Ihre Umsatzsteuer-Zahllast in der Voranmeldung. Wie viel Sie unter dem Strich ans Finanzamt zahlen, zeigt der Umsatzsteuer-Zahllast-Rechner. Einzelne Beträge zwischen Netto und Brutto rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner um. Keine Steuerberatung.
Tipps und typische Fehler
Belege sauber erfassen.
- Rechnung: Pflichtangaben prüfen.
- Trennen: 19 und 7 Prozent.
- Anteil: Privatnutzung abziehen.
- Archiv: Belege aufbewahren.
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Häufige Fragen
Wie rechne ich die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?
Bei 19 Prozent Brutto mal 19 geteilt durch 119, bei 7 Prozent Brutto mal 7 geteilt durch 107.
Wer darf Vorsteuer abziehen?
Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und ordnungsgemäßer Rechnung, nicht aber Kleinunternehmer.
Wie gebe ich mehrere Beträge ein?
Getrennt durch Semikolon oder Zeilenumbruch, mit Komma als Dezimalzeichen.
Wann darf ich die Vorsteuer abziehen?
In der Voranmeldung für den Zeitraum, in dem Leistung und Rechnung vorliegen.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Rechnung bis 250 Euro brutto mit vereinfachten Pflichtangaben.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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