Steuern & Selbstständigkeit

Betriebsausgabenpauschale für Nebentätigkeiten berechnen

Tragen Sie Ihre Einnahmen, Prozentsatz und Höchstbetrag der Pauschale und Ihre tatsächlichen Ausgaben ein. Der Rechner zeigt den abziehbaren Betrag und den Gewinn aus der Nebentätigkeit.

Ihre Nebentätigkeit
Nebentätigkeit: 25 %, hauptberufliche schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit: 30 % (Stand prüfen).
Nebentätigkeit: 900 €, hauptberuflich: 3.600 € (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Pauschale statt Belegsammlung

Wer neben dem Hauptberuf wissenschaftlich, künstlerisch oder schriftstellerisch tätig ist, etwa als Autor, Dozent, Prüfer oder Musiker, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Von den Einnahmen dürfen die Betriebsausgaben abgezogen werden. Statt jede Ausgabe zu belegen, erlaubt die Finanzverwaltung für bestimmte Tätigkeiten eine Betriebsausgabenpauschale.

Nach dem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums beträgt sie für Nebentätigkeiten 25 Prozent der Einnahmen, höchstens 900 Euro im Jahr. Für hauptberufliche selbstständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeiten gelten 30 Prozent, höchstens 3.600 Euro. Da sich diese Werte ändern können, sind Prozentsatz und Höchstbetrag im Rechner editierbar.

Der Rechner berechnet die Pauschale, vergleicht sie mit Ihren tatsächlichen Ausgaben und nimmt den höheren Wert. Außerdem zeigt er, ab welcher Einnahmenhöhe der Höchstbetrag erreicht ist.

Pauschale=min (Einnahmen×Prozentsatz , Ho¨chstbetrag); abziehbar=max (Pauschale , tatsa¨chliche Ausgaben)\text{Pauschale} = \text{min}\,\left(\text{Einnahmen} \times \text{Prozentsatz}\,{,}\ \text{Höchstbetrag}\right);\ \text{abziehbar} = \text{max}\,\left(\text{Pauschale}\,{,}\ \text{tatsächliche Ausgaben}\right)

Beispiel: Einnahmen von 5.000 Euro aus einer Nebentätigkeit als Dozent, Pauschale 25 Prozent mit Höchstbetrag 900 Euro, tatsächliche Ausgaben 300 Euro. 25 Prozent wären 1.250 Euro, die Pauschale ist auf 900 Euro begrenzt. Da sie höher ist als die tatsächlichen Ausgaben, werden 900 Euro abgezogen. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit beträgt 4.100 Euro. Der Höchstbetrag ist ab 3.600 Euro Einnahmen ausgeschöpft.

Pauschale oder Einzelnachweis

Die Pauschale lohnt sich, wenn Ihre echten Kosten gering sind oder Sie keine Belege sammeln möchten. Liegen die tatsächlichen Ausgaben höher, etwa für Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrten oder ein Arbeitszimmer, setzen Sie stattdessen die nachgewiesenen Kosten an. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Der Höchstbetrag gilt für alle begünstigten Nebentätigkeiten zusammen, nicht für jede einzelne. Wer also als Dozent und als Autor nebenbei tätig ist, kann insgesamt höchstens den Höchstbetrag als Pauschale abziehen. Für Tätigkeiten außerhalb dieser Gruppen, etwa gewerbliche Nebenjobs, gibt es keine Pauschale; dort zählen die tatsächlichen Kosten.

Ist die Nebentätigkeit zugleich eine Übungsleiter- oder Ehrenamtstätigkeit für einen gemeinnützigen Träger, sind die Einnahmen bis zum jeweiligen Freibetrag steuerfrei. Den steuerpflichtigen Rest berechnet der Übungsleiterpauschale-Rechner. Die Betriebsausgabenpauschale greift dann nur für den steuerpflichtigen Teil, soweit die Regeln dies zulassen.

Der Gewinn aus der Nebentätigkeit wird mit Ihren übrigen Einkünften versteuert und in der Anlage S der Steuererklärung eingetragen. Ob sich eine Erklärung insgesamt lohnt, zeigt der Rechner Steuererklärung lohnt sich. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Pauschalen vor der Abgabe; der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Tipps und typische Fehler

Pauschale nutzen.

  • Vergleichen: Echte Kosten prüfen.
  • Höchstbetrag: Gilt insgesamt.
  • Einnahmen: Belegen.
  • Stand: Jährlich prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale für Nebentätigkeiten?

Nach Verwaltungsauffassung 25 Prozent der Einnahmen, höchstens 900 Euro im Jahr; den aktuellen Stand sollten Sie prüfen.

Für welche Tätigkeiten gilt die Pauschale?

Für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten, etwa als Autor, Dozent oder Prüfer.

Kann ich statt der Pauschale echte Kosten absetzen?

Ja, wenn die belegten Ausgaben höher sind, setzen Sie diese an.

Wo trage ich die Pauschale ein?

In der Einnahmenüberschussrechnung beziehungsweise Anlage S der Steuererklärung.

Brauche ich für die Pauschale Belege?

Nein, nachweisen müssen Sie nur die Einnahmen.

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