Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Die Entfernungspauschale 2026
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung, und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Zuvor galten 0,30 € bis zum 20. Kilometer. Es zählt nur der einfache Weg, Hin- und Rückfahrt sind damit abgegolten.
Entfernungspauschale = volle Kilometer × Arbeitstage × 0,38 €
Ohne eigenen Pkw: höchstens 4.500 € im Jahr
Wann sie sich lohnt
Das Finanzamt zieht ohne Nachweis automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Nur was Ihre gesamten Werbungskosten über diesen Betrag hebt, bringt Steuerersparnis. Pendler mit längeren Wegen überschreiten die Grenze meist allein durch die Entfernungspauschale. Homeoffice-Tage und Tage ohne Fahrt zur Arbeit zählen nicht.
Tipps und typische Fehler
Fahrtkosten lassen sich gut belegen.
- Kürzeste Strecke nutzen: Es zählt die kürzeste Straßenverbindung, bei verkehrsgünstigerer Strecke auch diese.
- Tage zählen: Führen Sie einen Kalender, damit Sie Arbeitstage ohne Homeoffice belegen können.
- ÖPNV-Kosten vergleichen: Liegen Ihre tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pauschale, können Sie diese ansetzen.
- Pauschbetrag beachten: Erst über 1.230 € Werbungskosten im Jahr sinkt die Steuer.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer. Sie gilt einheitlich, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Zählt Hin- und Rückweg?
Nein. Es zählt nur die einfache Entfernung, der Rückweg ist mit der Pauschale abgegolten.
Gibt es eine Höchstgrenze?
Ja, 4.500 € im Jahr, wenn Sie nicht mit dem eigenen Auto fahren. Mit dem Pkw gilt keine Grenze.
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