Steuern & Selbstständigkeit

Jahrespauschale für das Arbeitszimmer berechnen

Tragen Sie ein, in wie vielen Monaten das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit war, und optional die tatsächlichen Kosten. Der Rechner zeigt den günstigeren Abzug.

Ihr Arbeitszimmer
Anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Reinigung; 0, wenn nicht ermittelt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Pauschale oder tatsächliche Kosten

Seit 2023 können die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers nur noch abgezogen werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Dann haben Sie die Wahl: Entweder Sie setzen die tatsächlichen Kosten an, oder Sie nutzen die Jahrespauschale von 1.260 Euro, ohne die Kosten einzeln nachweisen zu müssen.

Die Pauschale ist ein Jahresbetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt war, sinkt sie um ein Zwölftel, also um 105 Euro. Wer zum Beispiel ab Mai fest im Homeoffice arbeitet, erhält für acht Monate 840 Euro. Der Rechner kürzt die Pauschale automatisch.

Tragen Sie zusätzlich die tatsächlichen Kosten ein, vergleicht der Rechner beide Wege. Zu den Kosten gehören der Flächenanteil an Miete oder Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Nebenkosten, Heizung und Strom sowie die Ausstattung des Raums. Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Computer können Sie unabhängig davon zusätzlich absetzen.

Pauschale=1.260 €⋅Monate12; abziehbar=max (Pauschale; tatsa¨chliche Kosten)\text{Pauschale} = \frac{1.260\,€ \cdot \text{Monate}}{12};\ \text{abziehbar} = \text{max}\,\left(\text{Pauschale};\ \text{tatsächliche Kosten}\right)

Beispiel: Das Arbeitszimmer war das ganze Jahr Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, die tatsächlichen Kosten betragen 900 Euro, Grenzsteuersatz 30 Prozent: Die Jahrespauschale von 1.260 Euro ist günstiger. Die Steuer sinkt um etwa 378 Euro. Bei nur acht Monaten wären es 840 Euro Pauschale.

Mittelpunkt oder Tagespauschale

Ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt ist, richtet sich nach dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit. Bei Arbeitnehmern, die dauerhaft im Homeoffice arbeiten und nur selten ins Büro fahren, ist das häufig der Fall. Bei Lehrkräften, Außendienstlern oder Richtern liegt der Mittelpunkt dagegen meist außerhalb, auch wenn viel zu Hause gearbeitet wird.

Liegt der Mittelpunkt nicht im Arbeitszimmer oder haben Sie gar kein abgeschlossenes Arbeitszimmer, bleibt die Tagespauschale. Sie beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Steht Ihnen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gilt sie auch an Tagen, an denen Sie zusätzlich auswärts tätig sind. Wie viel sie bringt, zeigt der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer reichen nicht. Jahrespauschale, tatsächliche Kosten und Tagespauschale lassen sich für denselben Zeitraum nicht kombinieren.

Arbeitnehmer setzen das Arbeitszimmer als Werbungskosten an, die mit anderen Werbungskosten erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wirken. Ob sich das lohnt, zeigt der Werbungskosten-Rechner. Die Ersparnis ist hier mit dem Grenzsteuersatz geschätzt. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.

Tipps und typische Fehler

Arbeitszimmer absetzen.

  • Mittelpunkt: Tätigkeitsschwerpunkt prüfen.
  • Raum: Abgeschlossen und beruflich.
  • Vergleich: Tatsächliche Kosten rechnen.
  • Monate: Wechsel festhalten.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Arbeitszimmer-Pauschale?

1.260 Euro im Jahr, gekürzt um 105 Euro für jeden Monat ohne Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer.

Brauche ich für die Pauschale Belege?

Nein, für die Jahrespauschale müssen die Kosten nicht einzeln nachgewiesen werden; die Voraussetzungen schon.

Kann ich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Nein, nicht für denselben Zeitraum.

Gilt die Pauschale auch bei Teilzeit?

Ja, die Höhe hängt nicht vom Umfang der Tätigkeit ab, sondern davon, ob der Mittelpunkt im Arbeitszimmer liegt.

Können Ehepartner die Pauschale doppelt nutzen?

Ja, jeder Ehepartner kann sie erhalten, wenn bei ihm die Voraussetzungen vorliegen.

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