Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Was zu den Bewerbungskosten zählt
Kosten für die Suche nach einer neuen Stelle sind Werbungskosten, denn sie dienen dem künftigen Arbeitslohn. Das gilt unabhängig davon, ob die Bewerbung Erfolg hat, und auch für Berufseinsteiger, Arbeitslose und Menschen, die aus einer bestehenden Stelle heraus wechseln wollen.
Absetzbar sind etwa Bewerbungsfotos, Mappen, Druck und Porto, Beglaubigungen von Zeugnissen, Fachliteratur zur Bewerbung, Bewerbungstrainings und Anzeigen. Hinzu kommen Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungen und unter Umständen Verpflegungspauschalen, wenn der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet.
Weil Belege für jede einzelne Bewerbung mühsam sind, akzeptieren viele Finanzämter Pauschalen je Bewerbung. Diese Beträge stehen nicht im Gesetz, sie haben sich aus der Praxis und aus Urteilen von Finanzgerichten entwickelt. Der Rechner nutzt sie als editierbare Vorgabe und addiert Ihre belegten Ausgaben.
Nachweise und Sonderfälle
Halten Sie eine einfache Liste Ihrer Bewerbungen mit Datum, Unternehmen und Art der Bewerbung bereit, dazu Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Absagen. Das genügt dem Finanzamt meist als Nachweis für die Pauschalen. Für Fahrten notieren Sie Ziel, Datum und Entfernung.
Erstattet das einladende Unternehmen Fahrt- oder Übernachtungskosten, dürfen Sie diese nicht zusätzlich absetzen. Bei Bewerbungen ins Ausland gelten dieselben Grundsätze, Flug- und Bahnkosten zählen mit dem tatsächlichen Preis.
Wer im Jahr der Bewerbung kein oder nur geringes Einkommen hatte, etwa nach dem Studium oder bei Arbeitslosigkeit, kann einen Verlust feststellen lassen. Er wird dann mit späteren Einkünften verrechnet. Das funktioniert allerdings nur bei Werbungskosten für eine Tätigkeit, nicht bei einer Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses.
Bewerbungskosten wirken nur, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Prüfen Sie deshalb auch Fahrtkosten und Arbeitsmittel, etwa mit dem Werbungskosten-Rechner. Pauschalen und Sätze können sich ändern; Stand prüfen. Die Ergebnisse sind keine Steuerberatung.
Tipps und typische Fehler
Bewerbungen dokumentieren.
- Liste: Datum und Firma.
- Fahrten: Kilometer notieren.
- Erstattung: Abziehen.
- Verlust: Vortragen lassen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Kann ich Bewerbungskosten auch ohne Belege absetzen?
Viele Finanzämter erkennen Pauschalen je Bewerbung an, wenn die Bewerbungen nachgewiesen sind.
Sind auch erfolglose Bewerbungen absetzbar?
Ja, es kommt nicht auf den Erfolg an, sondern auf die ernsthafte Stellensuche.
Wie setze ich Fahrten zum Vorstellungsgespräch an?
Mit dem Kilometersatz für Dienstreisen je gefahrenem Kilometer, sofern nichts erstattet wird.
Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N bei den sonstigen Werbungskosten.
Kann ich ein Bewerbungscoaching absetzen?
Ja, Kosten für Bewerbungstraining und Beratung zählen zu den Bewerbungskosten.
- Bewerbungskosten absetzen
- Bewerbungskosten Pauschale
- Bewerbungskosten Steuer
- Vorstellungsgespräch Fahrtkosten absetzen
- Online-Bewerbung Pauschale
- Bewerbungskosten Werbungskosten
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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