Steuern & Selbstständigkeit

Sachbezugsfreigrenze prüfen

Tragen Sie den Wert der Sachbezüge im Monat, eine eventuelle Zuzahlung und Ihre geschätzte Abzugsquote ein. Der Rechner zeigt, ob der Sachbezug steuerfrei bleibt.

Sachbezug im Monat
Zum Beispiel Gutscheine, Tankkarte, Guthabenkarte.
Grob geschätzt, meist 30 bis 50 Prozent.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Die 50-Euro-Freigrenze

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten jeden Monat Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Typische Beispiele sind Warengutscheine, aufladbare Guthabenkarten für bestimmte Geschäfte, Tankgutscheine oder Sachgeschenke. Die Grenze gilt seit 2022, vorher lag sie bei 44 Euro.

Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Liegt der Wert auch nur einen Cent darüber, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Zahlt der Arbeitnehmer etwas zu, wird die Zuzahlung vorher abgezogen. Alle Sachbezüge eines Monats, die unter die Regel fallen, werden zusammengerechnet.

Der Rechner zeigt außerdem, wie viel Bruttogehalt nötig wäre, um netto den gleichen Betrag zu erhalten, und wie groß der Vorteil im Jahr ist. Bei einer Abzugsquote von 40 Prozent bringen 50 Euro Sachbezug so viel wie gut 83 Euro Gehaltserhöhung.

Steuerfrei , wenn Wert−Zuzahlung≤50 € im Monat; gleichwertige Bruttoerho¨hung=Sachbezug1−Abzugsquote\text{Steuerfrei}\,{,}\ \quad \text{wenn}\ \text{Wert} - \text{Zuzahlung} \le 50\,€\,\text{im Monat};\ \text{gleichwertige Bruttoerhöhung} = \frac{\text{Sachbezug}}{1 - \text{Abzugsquote}}

Beispiel: Gutschein über 50 Euro im Monat, keine Zuzahlung, Abzugsquote 40 Prozent: Der Sachbezug bleibt steuer- und beitragsfrei, im Jahr sind das 600 Euro. Für das gleiche Netto wäre eine Bruttoerhöhung von 83,33 Euro im Monat nötig; der Netto-Vorteil gegenüber einer Erhöhung um 50 Euro brutto beträgt 240 Euro im Jahr. Bei einem Gutschein über 60 Euro wären alle 60 Euro steuerpflichtig.

Gutscheine richtig gestalten

Seit 2022 gelten nur noch Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bestimmte Voraussetzungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Dazu gehören Gutscheine für ein bestimmtes Geschäft oder eine Ladenkette, regionale Stadtgutscheine und Karten für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen. Frei verwendbare Kreditkarten zählen nicht dazu.

Außerdem müssen die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in Gutscheine ist nicht begünstigt. Der Betrag kann nicht angespart werden: Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt. Eine Auszahlung von zwölf Monatsbeträgen auf einmal ist nicht zulässig.

Neben der monatlichen Freigrenze gibt es weitere Regeln, die sich kombinieren lassen, etwa Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, Zuschüsse zum Jobticket oder Essenszuschüsse. Für Geschenke, die nicht unter diese Regeln fallen, kann der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernehmen, wie der Rechner zur Pauschalsteuer nach § 37b zeigt.

Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Die tatsächliche Abzugsquote hängt von Steuerklasse, Einkommen und Krankenkasse ab; einen genaueren Wert liefert der Brutto-Netto-Rechner. Was eine Gehaltserhöhung netto bringt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Sachbezug nutzen.

  • Freigrenze: 50 Euro nicht überschreiten.
  • Zusätzlich: Zum Arbeitslohn gewähren.
  • Monatlich: Nicht ansparen.
  • Gutscheine: Voraussetzungen prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?

50 Euro im Monat, seit 2022. Vorher waren es 44 Euro.

Was passiert, wenn der Sachbezug 51 Euro beträgt?

Dann ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig, weil es eine Freigrenze ist.

Kann ich den Sachbezug ansparen?

Nein, nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.

Sind Geldkarten als Sachbezug erlaubt?

Nur wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei begrenzten Akzeptanzstellen berechtigen.

Zählt der Sachbezug für die Rente?

Nein, steuer- und beitragsfreie Sachbezüge erhöhen die Rentenansprüche nicht.

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