Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Woraus sich die Arbeitgeberkosten zusammensetzen
Zum Bruttogehalt kommen für den Arbeitgeber die Sozialabgaben dazu: die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. 2026 liegen die Anteile bei 9,3 Prozent (Rente), 1,3 Prozent (Arbeitslosigkeit), 7,3 Prozent plus der Hälfte des Zusatzbeitrags (Krankheit) und 1,8 Prozent (Pflege, in Sachsen 1,3).
Dazu kommen Umlagen: U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, U2 für Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage von 0,15 Prozent. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, den allein der Arbeitgeber trägt.
Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind bei 8.450 Euro monatlich gedeckelt, die zur Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro. Wer mehr verdient, löst keine zusätzlichen Beiträge aus.
Was nicht enthalten ist
Nicht eingerechnet sind Kosten für Urlaub und Krankheit, die der Arbeitgeber weiterzahlt, ohne dass die Person arbeitet. Üblicherweise werden hierfür zusätzliche Prozentsätze bei der Kalkulation angesetzt, damit der Stundensatz die produktiv geleisteten Stunden trägt.
Ebenfalls fehlen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Sachkosten für Arbeitsplatz und Ausstattung sowie Kosten für Personalsuche und Einarbeitung. Gerade bei kleinen Betrieben können diese zusammen mehr ausmachen als die Sozialabgaben.
Manche Sätze ändern sich jedes Jahr. Prüfen Sie die Umlagesätze bei Ihrer Krankenkasse und den Beitragssatz bei der Berufsgenossenschaft. Für Minijobs und Midijobs gelten abweichende Regeln.
Ein Beispiel für die Wirkung der Grenzen: Steigt das Gehalt über 5.812,50 Euro, wachsen die Arbeitgeberkosten für Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter, und über 8.450 Euro auch nicht mehr für Rente und Arbeitslosenversicherung. Der prozentuale Aufschlag auf das Brutto sinkt daher bei hohen Gehältern, und bei sehr hohen Gehältern bleiben nur Umlagen und Unfallversicherung als wachsende Kosten.
Der Rechner ersetzt keine Lohnbuchhaltung, ist aber für Kalkulation und Einstellungsentscheidung eine solide Näherung.
Für die Preiskalkulation teilen Sie die Jahreskosten durch die tatsächlich produktiven Stunden. Das sind bei einer Vollzeitstelle meist 1.500 bis 1.650 Stunden im Jahr, weil Urlaub, Feiertage und Krankheit abgezogen werden. So erhalten Sie einen realistischen Stundensatz, der zur Planung von Angeboten, Mindestumsätzen und Neueinstellungen taugt.
Tipps und typische Fehler
Bei der Kalkulation beachten.
- Umlagen: Sätze bei der Krankenkasse erfragen.
- Gedeckelt: Beitragsbemessungsgrenzen beachten.
- Zusatzkosten: Ausstattung, Urlaub und Krankheit einplanen.
- Unfallversicherung: Beitrag laut Bescheid der Berufsgenossenschaft.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?
Etwa 21 Prozent auf das Bruttogehalt für Sozialversicherung, hinzu kommen Umlagen und Unfallversicherung.
Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage 2026?
0,15 Prozent des Bruttoentgelts, unverändert.
Bis zu welchem Gehalt zahlt der Arbeitgeber Beiträge?
Bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 8.450 Euro (Rente, Arbeitslosigkeit) und 5.812,50 Euro (Kranken, Pflege) im Monat.
Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro Brutto?
Etwa 5.000 Euro im Monat inklusive Sozialabgaben, Umlagen und Unfallversicherung.
Was ist die Umlage U1?
Die Umlage zur Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber.
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