Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten teilt sich die Regelbetreuung nach Anlage 2 in eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und eine betriebsspezifische Betreuung.
Die Einsatzzeit der Grundbetreuung hängt von der Betreuungsgruppe ab. Die Gruppen ordnen Wirtschaftszweige nach ihrem Gefährdungspotenzial: Gruppe I mit hoher Gefährdung, etwa Bau oder Chemie, erhält 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, Gruppe II 1,5 Stunden und Gruppe III, etwa Büros, 0,5 Stunden. Die Summe gilt für Betriebsarzt und Fachkraft gemeinsam.
Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Die Aufteilung zwischen beiden Leistungserbringern legt der Betrieb fest. Jeder muss aber mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung und mindestens 0,2 Stunden je Beschäftigtem und Jahr übernehmen. Der Rechner prüft beide Grenzen.
Was zur Grundbetreuung hinzukommt
Die Grundbetreuung deckt Aufgaben ab, die in jedem Betrieb anfallen: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, bei der Organisation des Arbeitsschutzes, Untersuchung von Unfällen sowie Beratung von Beschäftigten und Führungskräften. Über die Tätigkeiten sollen Betriebsarzt und Fachkraft regelmäßig schriftlich berichten.
Zusätzlich ist die betriebsspezifische Betreuung zu ermitteln. Sie richtet sich nach den Anlässen im eigenen Betrieb, etwa neuen Maschinen, besonderen Gefährdungen, Umbauten oder einer alternden Belegschaft. Für sie gibt es keine feste Stundenzahl. Der Anhang der Vorschrift enthält einen Katalog von Aufgabenfeldern, anhand dessen der Umfang festgelegt und mit den Leistungserbringern vereinbart wird.
Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können statt der festen Einsatzzeiten die anlassbezogene Betreuung nach Anlage 1 wählen oder ein alternatives Unternehmermodell nutzen, sofern ihr Unfallversicherungsträger es anbietet. Der Rechner weist darauf hin, wenn Ihre Beschäftigtenzahl in diesem Bereich liegt.
Die Zuordnung zur Betreuungsgruppe steht in der Anlage der Vorschrift, sortiert nach dem WZ-Kode Ihres Betriebs. Die Unfallversicherungsträger haben teils eigene Fassungen. Herstellerangaben und Normen haben Vorrang; im Zweifel klären Sie die Einstufung mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Die Kennzahlen zum Unfallgeschehen berechnet der Unfallquote-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Betreuung planen.
- Teilzeit: Anteilig zählen.
- Mindestanteil: 20 Prozent je Person.
- Zusatz: Betriebsspezifisch ermitteln.
- BG: Einstufung klären.
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Häufige Fragen
Wie viele Stunden Betriebsarzt brauche ich?
Der Anteil an der Grundbetreuung ist frei wählbar, muss aber mindestens 20 Prozent und 0,2 Stunden je Beschäftigtem betragen.
Wie werden Teilzeitkräfte nach DGUV V2 gezählt?
Bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber voll.
Gilt die Einsatzzeit auch für Kleinbetriebe?
Bis zehn Beschäftigte gilt meist die anlassbezogene Betreuung nach Anlage 1.
Wer legt die Betreuungsgruppe fest?
Sie ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig des Betriebs laut Anlage der DGUV Vorschrift 2.
Muss die Betreuung schriftlich vereinbart werden?
Ja, Bestellung und Aufgaben sollten schriftlich festgehalten und Berichte dokumentiert werden.
- DGUV V2 Einsatzzeiten berechnen
- Betriebsarzt Stunden pro Jahr
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