Steuern & Selbstständigkeit

Einkommensteuer-Vorauszahlungen berechnen

Tragen Sie die erwartete Einkommensteuer und bereits einbehaltene Steuern ein. Der Rechner zeigt die Vorauszahlung pro Quartal, die Zahlungstermine und ob das Finanzamt voraussichtlich Vorauszahlungen festsetzt.

Ihre erwartete Steuer
Fällt erst oberhalb der Freigrenze an, für viele Steuerpflichtige 0.
Nach § 37 Abs. 5 EStG derzeit 400 € im Jahr und 100 € je Termin (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Warum das Finanzamt Vorauszahlungen verlangt

Selbstständige, Freiberufler, Vermieter und Anleger mit hohen Nebeneinkünften zahlen ihre Einkommensteuer nicht laufend über den Lohn. Damit die Steuer nicht erst Jahre später auf einen Schlag fällig wird, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest. Sie werden vierteljährlich gezahlt und später mit der tatsächlichen Steuer laut Bescheid verrechnet.

Grundlage ist meist die Steuer aus dem letzten Bescheid. Bereits einbehaltene Beträge wie Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer werden abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Jahressumme wird gleichmäßig auf vier Termine verteilt: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Der Rechner bildet diese Rechnung nach. Er zeigt außerdem, ob die Mindestgrenzen erreicht sind. Liegt die Vorauszahlung unter 400 Euro im Jahr oder unter 100 Euro je Termin, setzt das Finanzamt in der Regel keine Vorauszahlungen fest. Der Mindestbetrag ist editierbar, weil sich solche Grenzen ändern können.

Vorauszahlungje Termin=erwartete Einkommensteuer−Steuerabzu¨ge+Kirchensteuer+Solidarita¨tszuschlag4\text{Vorauszahlung}\quad \text{je}\ \text{Termin} = \frac{\text{erwartete Einkommensteuer} - \text{Steuerabzüge} + \text{Kirchensteuer} + \text{Solidaritätszuschlag}}{4}

Beispiel: Erwartete Einkommensteuer 12.000 Euro, davon 2.000 Euro bereits als Lohnsteuer einbehalten, Kirchensteuer 9 Prozent, kein Solidaritätszuschlag. Verbleibende Einkommensteuer 10.000 Euro, Kirchensteuer 900 Euro, zusammen 10.900 Euro. Je Termin sind 2.725 Euro fällig, davon 2.500 Euro Einkommensteuer und 225 Euro Kirchensteuer. Monatlich sollten Sie rund 908,33 Euro zurücklegen.

Vorauszahlungen anpassen und planen

Sinken Ihre Einkünfte, etwa durch weniger Aufträge, Elternzeit oder hohe Investitionen, können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dafür reicht ein formloser Antrag mit einer nachvollziehbaren Gewinnprognose. Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlungen erhöhen, wenn es von steigenden Einkünften erfährt, auch rückwirkend für das laufende Jahr.

Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Bei Überweisung gilt eine Zahlung erst mit der Gutschrift beim Finanzamt als geleistet. Ein SEPA-Lastschriftmandat verhindert verspätete Zahlungen und Säumniszuschläge.

Planen Sie die Vorauszahlungen in Ihre Liquidität ein. Selbstständige legen am besten jeden Monat ein Zwölftel der Jahressumme auf ein separates Konto. Wie viel insgesamt zurückgelegt werden sollte, inklusive Umsatzsteuer, zeigt der Steuerrücklage-Rechner. Die erwartete Jahressteuer selbst ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Maßgeblich ist immer der Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Der Rechner ersetzt ihn nicht, hilft aber bei der Prüfung und bei der Einschätzung, ob ein Antrag auf Anpassung sinnvoll ist. Kinderfreibeträge, die die Kirchensteuer mindern können, sind nicht berücksichtigt.

Tipps und typische Fehler

Vorauszahlungen im Griff.

  • Lastschrift: Mandat erteilen.
  • Prognose: Jährlich prüfen.
  • Antrag: Bei Rückgang stellen.
  • Konto: Rücklage trennen.

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Häufige Fragen

Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Ab welchem Betrag setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest?

In der Regel ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin; den aktuellen Stand sollten Sie prüfen.

Kann ich Vorauszahlungen senken lassen?

Ja, mit einem formlosen Antrag und einer Gewinnprognose beim Finanzamt.

Was passiert, wenn ich eine Vorauszahlung zu spät zahle?

Das Finanzamt erhebt Säumniszuschläge von 1 Prozent je angefangenem Monat.

Werden zu hohe Vorauszahlungen erstattet?

Ja, mit dem Steuerbescheid wird die Differenz erstattet.

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