Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was das besondere Kirchgeld ist
Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen nur ein Partner einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und die zusammen veranlagt werden. Verdient das Kirchenmitglied selbst wenig oder nichts, würde es kaum Kirchensteuer zahlen. Die Kirchen erheben dann ein Kirchgeld, das sich nach dem gemeinsamen Lebensführungsaufwand des Paares richtet.
Maßstab ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner. Eine Staffel ordnet jedem Einkommensbereich einen festen Jahresbetrag zu. Die Staffeln sind in den Kirchensteuergesetzen der Länder und den Beschlüssen der Kirchen geregelt; viele Länder nutzen sehr ähnliche Tabellen, Einstiegsgrenzen und Beträge können aber abweichen.
Das Kirchgeld wird nur festgesetzt, wenn es höher ist als die Kirchensteuer, die auf den Einkommensanteil des Mitglieds entfällt. Der Rechner berechnet beide Werte und zeigt den höheren als festzusetzenden Betrag.
Staffel anpassen und Alternativen kennen
Die Vorgabe-Staffel entspricht der in vielen Ländern üblichen Tabelle. Prüfen Sie, welche Staffel in Ihrem Land und für Ihre Kirche gilt, und tragen Sie sie bei Bedarf ein. Jede Stufe wird mit Untergrenze und Jahresbetrag angegeben, getrennt durch Semikolon. Einige Länder begrenzen das Kirchgeld zusätzlich auf einen Prozentsatz der Einkommensteuer; Stand prüfen.
Für die Staffel wird das gemeinsame Einkommen in manchen Ländern um Kinderfreibeträge gemindert. Dieser Rechner berücksichtigt das nicht. Wer Kinder hat, sollte den Bescheid deshalb genau mit der Berechnung vergleichen.
Das besondere Kirchgeld fällt nur bei Zusammenveranlagung an. Bei getrennter Veranlagung entfällt es, dafür verliert das Paar in der Regel den Splittingvorteil, der meist deutlich höher ist. Ein Austritt aus der Kirche beendet die Pflicht zum Monatsende nach dem Austritt, in einigen Ländern später.
Das gezahlte Kirchgeld ist wie die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar und mindert damit die Einkommensteuer im Folgejahr. Den allgemeinen Kirchensteuerbetrag berechnen Sie mit dem Kirchensteuer-Rechner. Die Angaben sind eine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Kirchgeld prüfen.
- Staffel: Land prüfen.
- Bescheid: Nachrechnen.
- Kinder: Freibeträge beachten.
- Sonderausgabe: Absetzen.
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Häufige Fragen
Wer muss besonderes Kirchgeld zahlen?
Kirchenmitglieder in zusammen veranlagter Ehe mit einem Partner ohne Kirchenmitgliedschaft und wenig eigenem Einkommen.
Ab welchem Einkommen fällt Kirchgeld an?
Nach der üblichen Staffel ab einem gemeinsamen Einkommen von 40.000 Euro; Stand prüfen.
Ist das Kirchgeld steuerlich absetzbar?
Ja, es zählt wie die Kirchensteuer zu den Sonderausgaben.
Gilt das Kirchgeld auch bei konfessionsverschiedener Ehe?
Nein, sind beide Partner Mitglied einer steuererhebenden Kirche, wird die Kirchensteuer aufgeteilt.
Kann ich das Kirchgeld vermeiden?
Nur durch getrennte Veranlagung oder Kirchenaustritt, was meist andere Nachteile hat.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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