Steuern & Selbstständigkeit

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe berechnen

Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner ermittelt die Stufe der Kirchgeld-Staffel, vergleicht mit der Kirchensteuer nach dem Einkommen des Mitglieds und zeigt, welcher Betrag festgesetzt wird.

Einkommen der Ehepartner
Partner ohne Kirchenmitgliedschaft.
Übliche Staffel als Vorgabe, je Land und Kirche verschieden; Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was das besondere Kirchgeld ist

Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen nur ein Partner einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und die zusammen veranlagt werden. Verdient das Kirchenmitglied selbst wenig oder nichts, würde es kaum Kirchensteuer zahlen. Die Kirchen erheben dann ein Kirchgeld, das sich nach dem gemeinsamen Lebensführungsaufwand des Paares richtet.

Maßstab ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner. Eine Staffel ordnet jedem Einkommensbereich einen festen Jahresbetrag zu. Die Staffeln sind in den Kirchensteuergesetzen der Länder und den Beschlüssen der Kirchen geregelt; viele Länder nutzen sehr ähnliche Tabellen, Einstiegsgrenzen und Beträge können aber abweichen.

Das Kirchgeld wird nur festgesetzt, wenn es höher ist als die Kirchensteuer, die auf den Einkommensanteil des Mitglieds entfällt. Der Rechner berechnet beide Werte und zeigt den höheren als festzusetzenden Betrag.

Kirchgeld=Betrag der Staffelstufefu¨r das gemeinsame Einkommen; Kirchensteuer nach Einkommen=Splittingsteuer×Einkommensanteil des Mitglieds×Kirchensteuersatz; festgesetzt wird der ho¨here Wert\text{Kirchgeld} = \text{Betrag der Staffelstufe}\quad \text{für}\ \text{das gemeinsame Einkommen};\ \text{Kirchensteuer nach Einkommen} = \text{Splittingsteuer} \times \text{Einkommensanteil des Mitglieds} \times \text{Kirchensteuersatz};\ \text{festgesetzt wird der höhere Wert}

Beispiel: Das Kirchenmitglied hat kein eigenes Einkommen, der Partner 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das gemeinsame Einkommen liegt in der sechsten Stufe der Vorgabe-Staffel ab 97.500 Euro, das Kirchgeld beträgt 696 Euro im Jahr oder 58 Euro im Monat. Hätte das Mitglied 40.000 Euro und der Partner 60.000 Euro, entfielen auf das Mitglied rund 759,46 Euro Kirchensteuer nach Einkommen; dann würde dieser höhere Betrag festgesetzt und kein Kirchgeld.

Staffel anpassen und Alternativen kennen

Die Vorgabe-Staffel entspricht der in vielen Ländern üblichen Tabelle. Prüfen Sie, welche Staffel in Ihrem Land und für Ihre Kirche gilt, und tragen Sie sie bei Bedarf ein. Jede Stufe wird mit Untergrenze und Jahresbetrag angegeben, getrennt durch Semikolon. Einige Länder begrenzen das Kirchgeld zusätzlich auf einen Prozentsatz der Einkommensteuer; Stand prüfen.

Für die Staffel wird das gemeinsame Einkommen in manchen Ländern um Kinderfreibeträge gemindert. Dieser Rechner berücksichtigt das nicht. Wer Kinder hat, sollte den Bescheid deshalb genau mit der Berechnung vergleichen.

Das besondere Kirchgeld fällt nur bei Zusammenveranlagung an. Bei getrennter Veranlagung entfällt es, dafür verliert das Paar in der Regel den Splittingvorteil, der meist deutlich höher ist. Ein Austritt aus der Kirche beendet die Pflicht zum Monatsende nach dem Austritt, in einigen Ländern später.

Das gezahlte Kirchgeld ist wie die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar und mindert damit die Einkommensteuer im Folgejahr. Den allgemeinen Kirchensteuerbetrag berechnen Sie mit dem Kirchensteuer-Rechner. Die Angaben sind eine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Kirchgeld prüfen.

  • Staffel: Land prüfen.
  • Bescheid: Nachrechnen.
  • Kinder: Freibeträge beachten.
  • Sonderausgabe: Absetzen.

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Häufige Fragen

Wer muss besonderes Kirchgeld zahlen?

Kirchenmitglieder in zusammen veranlagter Ehe mit einem Partner ohne Kirchenmitgliedschaft und wenig eigenem Einkommen.

Ab welchem Einkommen fällt Kirchgeld an?

Nach der üblichen Staffel ab einem gemeinsamen Einkommen von 40.000 Euro; Stand prüfen.

Ist das Kirchgeld steuerlich absetzbar?

Ja, es zählt wie die Kirchensteuer zu den Sonderausgaben.

Gilt das Kirchgeld auch bei konfessionsverschiedener Ehe?

Nein, sind beide Partner Mitglied einer steuererhebenden Kirche, wird die Kirchensteuer aufgeteilt.

Kann ich das Kirchgeld vermeiden?

Nur durch getrennte Veranlagung oder Kirchenaustritt, was meist andere Nachteile hat.

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