Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie das Ehegattensplitting funktioniert
Beim Splittingverfahren werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet und halbiert. Auf diese Hälfte wird die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnet, und der Betrag wird verdoppelt. So wird jeder Partner so besteuert, als hätte er genau das halbe gemeinsame Einkommen.
Weil der Steuertarif mit dem Einkommen progressiv ansteigt, spart das Splitting umso mehr Steuern, je weiter die Einkommen auseinanderliegen. Bei gleich hohen Einkommen entsteht kein Vorteil. Verdient nur eine Person, ist der Vorteil am größten.
Das Splitting gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung. Die Wahl der Steuerklassen im laufenden Jahr verändert nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die endgültige Steuer; ausgeglichen wird in der Steuererklärung.
Was Sie beachten sollten
Der Rechner nimmt Einkommen nach Freibeträgen und Abzügen als gegeben an. Er vergleicht nur die Tarife. Kirchensteuer und weitere Effekte wie Kinderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für die konkrete Steuer zählt das Ergebnis Ihrer Steuererklärung.
Das Ehegattensplitting ist politisch umstritten. Kritiker bemängeln, dass es Paare mit ungleichen Einkommen und Alleinverdienerhaushalte begünstigt. Befürworter sehen darin die Anerkennung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Ob und wie es sich ändert, hängt von künftigen Gesetzen ab.
Beim Wechsel der Steuerklassen wird oft die Faktor-Methode empfohlen, wenn beide arbeiten: Sie verteilt die Steuerlast fair und vermeidet hohe Nachzahlungen.
Prüfen Sie außerdem Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aus dem Nettoeinkommen berechnet, und die Steuerklasse im Bezugszeitraum kann sie beeinflussen.
Rechnen Sie das Splitting auch für Jahre mit Elternzeit oder Teilzeit durch. Dann liegen die Einkommen oft weit auseinander, und der Vorteil ist besonders hoch, auch wenn die Liquidität im Monat durch eine ungünstige Steuerklasse zunächst anders aussieht.
Beachten Sie, dass dieser Vorteil bei Trennung oder Scheidung entfällt.
Im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung noch möglich, danach gilt die Einzelveranlagung. Auch die Wahl der Zusammenveranlagung selbst ist freiwillig und kann pro Jahr neu getroffen werden, je nachdem, welche Variante günstiger ist.
Tipps und typische Fehler
Zum Splitting wissen.
- Einkommensunterschied: Je größer, desto größer der Vorteil.
- Steuerklassen: Beeinflussen nur die Vorauszahlung.
- Faktorverfahren: Fairer bei zwei Einkommen.
- Steuererklärung: Gemeinsame Veranlagung wählen.
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Häufige Fragen
Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
Je nach Einkommensunterschied von null bis mehrere tausend Euro im Jahr, bei 60.000 und 20.000 Euro rund 1.385 Euro.
Gilt das Splitting für alle Ehepaare?
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung.
Welche Steuerklasse ist bei Splitting richtig?
Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Vorauszahlungen. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
Was ist der Splittingvorteil?
Die Steuerersparnis durch die Zusammenveranlagung gegenüber getrennter Veranlagung.
Wann ist der Splittingvorteil null?
Bei zwei gleich hohen Einkommen.
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