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Architektenhonorar nach HOAI berechnen

Tragen Sie die anrechenbaren Kosten ein, wählen Sie die Honorarzone und geben Sie den Honorarsatz innerhalb der Zone sowie den Anteil der beauftragten Leistungsphasen an. Der Rechner interpoliert die Honorartafel.

Ihr Bauvorhaben
Nach § 33 HOAI, Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.
0 = Basishonorarsatz (unterer Wert), 100 = oberer Wert.
LP 1 bis 9: 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32, 2 Prozent.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

So wird ein Honorar nach HOAI ermittelt

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt, wie Planungsleistungen berechnet werden. Für Gebäude und Innenräume gilt die Honorartafel in § 35 HOAI. Sie nennt für anrechenbare Kosten zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro und für fünf Honorarzonen jeweils einen Von- und einen Bis-Wert. Zwischenwerte werden nach § 13 HOAI linear interpoliert, genau das macht dieser Rechner.

Anrechenbar sind im Wesentlichen die Kosten der Baukonstruktion und der technischen Anlagen nach DIN 276, Letztere mit Einschränkungen nach § 33 HOAI. Die Honorarzone richtet sich nach den Planungsanforderungen, etwa Einbindung in die Umgebung, Zahl der Funktionsbereiche, Gestaltung und Technik. Ein Einfamilienhaus liegt häufig in Zone III, Krankenhäuser oder Theater eher in Zone IV oder V.

Das Honorar für die volle Leistung wird dann mit dem Anteil der beauftragten Leistungsphasen multipliziert. Nach § 34 HOAI entfallen auf die neun Leistungsphasen 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent.

Honorar=[Von-Wert+(Bis-Wert−Von-Wert)×Honorarsatz]×Leistungsphasen-Anteil×(1+Umbauzuschlag); Tafelwerte linear interpoliert\text{Honorar} = \left[\text{Von-Wert} + \left(\text{Bis-Wert} - \text{Von-Wert}\right) \times \text{Honorarsatz}\right] \times \text{Leistungsphasen-Anteil} \times \left(1 + \text{Umbauzuschlag}\right);\ \text{Tafelwerte linear interpoliert}

Beispiel: Anrechenbare Kosten 400.000 Euro, Honorarzone III, Basishonorarsatz, alle Leistungsphasen: Die Tafel nennt bei 300.000 Euro 39.981 Euro und bei 500.000 Euro 62.900 Euro. Interpoliert ergibt sich ein Honorar von 51.440,50 Euro netto, der obere Wert der Zone liegt bei 64.156,50 Euro. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 61.214,20 Euro brutto.

HOAI seit 2021: Orientierung statt Preisrecht

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 und der Neufassung der HOAI zum 1. Januar 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die Tafelwerte dienen als Orientierung, das Honorar kann frei in Textform vereinbart werden. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz, also der untere Wert der jeweiligen Zone, als vereinbart.

Bei Umbauten und Modernisierungen kann nach § 36 HOAI ein Zuschlag vereinbart werden. Ohne Vereinbarung gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart. Mitzuverarbeitende Bausubstanz kann zusätzlich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Nebenkosten wie Fahrten, Kopien oder Modelle werden nach § 14 HOAI erstattet, oft als Pauschale in Prozent.

Die hier hinterlegten Tafelwerte entsprechen der Honorartafel für Gebäude in der Fassung von 2021. Vergleichen Sie sie für Angebote und Verträge mit dem amtlichen Verordnungstext (Stand prüfen). Für Freianlagen, Tragwerksplanung oder technische Ausrüstung gelten eigene Tafeln, die dieser Rechner nicht abbildet.

Die Baukosten selbst schätzt der Baukosten-Rechner, weitere Nebenkosten eines Bauvorhabens der Baunebenkosten-Rechner. Die Berechnung ist keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Architektenvertrag.

Tipps und typische Fehler

Honorar klären.

  • Textform: Vereinbaren.
  • Zone: Begründen.
  • Phasen: Genau benennen.
  • Nebenkosten: Pauschal regeln.

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Häufige Fragen

Ist die HOAI noch verbindlich?

Seit 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte; das Honorar ist frei vereinbar.

Was gilt ohne Honorarvereinbarung?

Der Basishonorarsatz, also der untere Tafelwert der Honorarzone.

Wie viel Prozent hat die Leistungsphase 8?

Bei Gebäuden 32 Prozent, die größte einzelne Leistungsphase.

Welche Kosten sind anrechenbar?

Vor allem Baukonstruktion und technische Anlagen nach DIN 276.

Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?

Häufig 10 bis 15 Prozent der anrechenbaren Kosten bei voller Leistung.

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