Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was Selbstständige an die Krankenkasse zahlen
Wer selbstständig ist und gesetzlich versichert bleibt, ist in der Regel freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse. Anders als Angestellte tragen Selbstständige den Beitrag vollständig allein, es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Grundlage ist das gesamte Einkommen, das zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht, bei Selbstständigen vor allem der Gewinn laut Steuerbescheid.
Nach unten gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. Auch wer wenig oder nichts verdient, zahlt mindestens den Beitrag auf diesen Betrag. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag: Jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Beide Grenzen werden jährlich angepasst und sind hier als Eingabefelder angelegt, damit Sie mit dem aktuellen Stand rechnen können.
Beim Beitragssatz wählen Sie zwischen dem allgemeinen Satz mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche und dem ermäßigten Satz ohne Krankengeld. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet. Die Pflegeversicherung hängt von Alter und Kinderzahl ab.
Beitrag senken und richtig einstufen
Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig auf Basis des letzten Steuerbescheids fest. Liegt der neue Bescheid vor, wird nachträglich endgültig abgerechnet. Daraus können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen. Legen Sie für mögliche Nachforderungen eine Rücklage an, besonders wenn Ihr Gewinn gerade stark steigt.
Sinkt Ihr Einkommen deutlich, können Sie unter Vorlage geeigneter Nachweise eine Anpassung beantragen. Rückwirkend wird ein Beitrag allerdings nicht gesenkt. Der Wechsel in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag ist eine weitere Möglichkeit; den Effekt zeigt der Krankenkassen-Wechsel-Rechner.
Ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt, hängt von Alter, Gesundheit, Familienplanung und erwarteter Einkommensentwicklung ab. Ein niedriger Einstiegsbeitrag kann im Alter deutlich steigen. Für einen Vergleich nutzen Sie den PKV-GKV-Rechner, für Ihr verfügbares Einkommen den Rechner Selbstständig netto.
Die Beiträge zur Basisabsicherung können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung abziehen, was die tatsächliche Belastung mindert. Der Rechner ist eine Näherung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Beitragsbescheid Ihrer Krankenkasse; Sätze, Grenzen und Zusatzbeiträge ändern sich jährlich, prüfen Sie deshalb den Stand.
Tipps und typische Fehler
Beiträge planen.
- Rücklage: Für Nachzahlungen.
- Bescheid: Zeitnah einreichen.
- Kasse: Zusatzbeitrag vergleichen.
- Steuer: Als Sonderausgabe.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige?
Er ergibt sich aus der Mindestbemessungsgrundlage mal Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Pflegesatz.
Lohnt sich der ermäßigte Beitragssatz?
Er spart 0,6 Prozentpunkte, dafür gibt es kein Krankengeld.
Welches Einkommen zählt für den Beitrag?
Der Gewinn laut Steuerbescheid und weitere Einnahmen wie Mieten oder Kapitalerträge.
Wann wird der Beitrag endgültig festgesetzt?
Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das jeweilige Jahr.
Kann ich Krankengeld später dazuwählen?
Ja, über den allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif der Kasse.
- Krankenversicherung Selbstständige
- GKV Beitrag Selbstständige
- freiwillig versichert Beitrag
- Mindestbeitrag Krankenkasse Selbstständige
- Krankenkasse Freiberufler
- Beitrag Selbstständige berechnen
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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