Beruf & Arbeitszeit

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Tragen Sie Ihr Alter und die Monate mit Versicherungspflicht ein. Der Rechner zeigt die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld, die Minderung durch eine Sperrzeit und den voraussichtlich letzten Bezugstag.

Ihre Angaben
Für die Anwartschaft nötig: mindestens 12.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wovon die Dauer des Arbeitslosengelds abhängt

Arbeitslosengeld wird nicht unbegrenzt gezahlt. Wie lange, hängt nach § 147 SGB III von zwei Dingen ab: wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt Sie bei Entstehen des Anspruchs sind. Jüngere Arbeitslose erhalten höchstens zwölf Monate, ältere mit langer Versicherungszeit bis zu 24 Monate.

Voraussetzung ist die Anwartschaftszeit: In den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung müssen mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht liegen. Dann gibt es sechs Monate Arbeitslosengeld. Mit 16, 20 und 24 Versicherungsmonaten steigt die Dauer auf acht, zehn und zwölf Monate. Ab 50 Jahren und 30 Monaten sind es 15, ab 55 Jahren und 36 Monaten 18, ab 58 Jahren und 48 Monaten 24 Monate.

Ein Monat Arbeitslosengeld entspricht 30 Kalendertagen. Der Rechner zeigt deshalb auch die Anspruchstage, das voraussichtliche Ende des Bezugs und die nächste Stufe, die mit mehr Versicherungsmonaten oder höherem Alter erreichbar wäre.

Anspruchsdauer=ho¨chste Stufe , fu¨r die Versicherungsmonate der letzten fu¨nf Jahreund Alter reichen; Anspruchstage=Monate×30; bei Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe Minderung um mindestens 84 Tage bzw . ein Viertel\text{Anspruchsdauer} = \text{höchste Stufe}\,{,}\ \quad \text{für}\ \text{die Versicherungsmonate der letzten fünf Jahre}\quad \text{und}\ \text{Alter reichen};\ \text{Anspruchstage} = \text{Monate} \times 30;\ \quad \text{bei}\ \text{Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe Minderung um mindestens}\,84\,\text{Tage bzw}\,.\,\text{ein Viertel}

Beispiel: Eine 52-jährige Arbeitnehmerin war in den letzten fünf Jahren 40 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, davon 30 in den letzten 30 Monaten. Sie erreicht die Stufe ab 50 Jahren und 30 Monaten: 15 Monate, also 450 Tage. Beginnt die Arbeitslosigkeit am 01.11.2026, endet der Bezug voraussichtlich am 24.01.2028. Hätte sie selbst gekündigt und eine Sperrzeit erhalten, sinkt der Anspruch um 113 Tage auf 337 Tage, und der letzte Bezugstag wäre der 26.12.2027.

Sperrzeit, Restanspruch und Planung

Wer seine Stelle ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, erhält in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld, und der Anspruch verkürzt sich zusätzlich um mindestens ein Viertel. Ein wichtiger Grund, etwa gesundheitliche Gründe oder eine drohende betriebsbedingte Kündigung, kann die Sperrzeit verhindern; das prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Ein nicht verbrauchter Anspruch verfällt nicht sofort. Wird man nach einer kurzen Beschäftigung erneut arbeitslos, kann ein Restanspruch innerhalb von fünf Jahren weiter genutzt werden. Ein neuer Anspruch und ein Restanspruch werden zusammengezählt, höchstens bis zur Höchstdauer, die für das jeweilige Alter gilt.

Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Eine verspätete Meldung führt zu einer Sperrzeit von einer Woche. Die Arbeitslosmeldung selbst muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Der Rechner bildet die gesetzliche Tabelle nach und berücksichtigt keine Sonderregeln für überwiegend kurze Beschäftigungen, Zeiten mit Kranken- oder Elterngeld oder künftige Gesetzesänderungen; Stand prüfen. Die Höhe des Arbeitslosengelds berechnen Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner. Dies ist keine Rechtsberatung, verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Tipps und typische Fehler

Arbeitslosigkeit vorbereiten.

  • Meldung: Drei Monate vorher.
  • Kündigung: Sperrzeit prüfen.
  • Unterlagen: Arbeitsbescheinigung.
  • Restanspruch: Fünf Jahre.

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Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich mit 50 Arbeitslosengeld?

Mit mindestens 30 Versicherungsmonaten in fünf Jahren 15 Monate.

Verkürzt eine Sperrzeit die Bezugsdauer?

Ja, bei Arbeitsaufgabe um mindestens ein Viertel des Anspruchs.

Wann habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bei mindestens zwölf Monaten Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten.

Was kommt nach dem Ende des Arbeitslosengelds?

Gegebenenfalls Bürgergeld, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.

Zählt Elternzeit als Versicherungszeit?

Die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren kann versicherungspflichtig sein und zählen.

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