Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann gibt es Übergangsgeld und wie hoch ist es?
Übergangsgeld sichert den Lebensunterhalt während einer medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn kein Arbeitsentgelt mehr fließt. Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung, bei beruflicher Reha auch die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel noch Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld setzt erst danach ein.
Die Berechnung folgt dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Grundlage ist das Regelentgelt, also das letzte laufende Bruttoentgelt pro Kalendertag, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Davon werden 80 Prozent angesetzt, aber nicht mehr als das Nettoentgelt. Auf diese Berechnungsgrundlage wird der Leistungssatz angewendet: 75 Prozent für Versicherte mit Kind oder pflegebedürftigem Partner, sonst 68 Prozent.
Der Rechner bildet diese Schritte für einen Monatsverdienst nach und rechnet mit 30 Tagen je Monat. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, die das Regelentgelt erhöhen können, sind hier nicht enthalten. Das Ergebnis ist daher eine Näherung, verbindlich ist der Bescheid des Reha-Trägers.
Was Sie zum Übergangsgeld wissen sollten
Aus dem Übergangsgeld werden keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge des Versicherten abgezogen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und in der Regel auch Arbeitslosenversicherung trägt der Reha-Träger. Das Übergangsgeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Mit einer Steuernachzahlung sollten Sie rechnen.
Der höhere Satz von 75 Prozent gilt, wenn mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts vorhanden ist, wenn der Ehepartner oder Lebenspartner pflegebedürftig ist und deshalb nicht arbeiten kann oder wenn er Sie pflegt. Wer vorher Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Für Selbstständige gelten eigene Berechnungsregeln.
Übergangsgeld wird auf Antrag gezahlt, der Antrag auf Reha gilt in der Regel zugleich als Antrag auf Übergangsgeld. Halten Sie Entgeltbescheinigungen bereit, denn der Arbeitgeber meldet das Entgelt an den Träger. Bei Fragen zur Reha selbst und ihrer medizinischen Notwendigkeit sind Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte die richtigen Ansprechpartner.
Für die Zeit vor der Reha zahlt der Arbeitgeber, danach oder bei längerer Krankheit die Krankenkasse Krankengeld. Den Übergang berechnen der Entgeltfortzahlungs-Rechner und der Krankengeld-Rechner. Nach einem Arbeitsunfall gilt anstelle des Übergangsgeldes oft das Verletztengeld der Unfallversicherung. Alle Grenzwerte sind Stand prüfen, die Rechnung ersetzt keine Beratung.
Tipps und typische Fehler
Gut vorbereitet in die Reha.
- Antrag: Gilt meist mit dem Reha-Antrag.
- Kinder: Für 75 Prozent angeben.
- Steuer: Progressionsvorbehalt einplanen.
- Bescheid: Berechnung kontrollieren.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
68 oder 75 Prozent von 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens vom Nettoentgelt.
Wann bekomme ich 75 Prozent?
Mit Kind oder wenn der Partner pflegebedürftig ist oder Sie pflegt.
Muss ich Übergangsgeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Wer zahlt Übergangsgeld?
Meist die Deutsche Rentenversicherung, bei beruflicher Reha auch die Agentur für Arbeit.
Bekomme ich Übergangsgeld während der Entgeltfortzahlung?
Nein, solange der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, ruht der Anspruch.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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