Beruf & Arbeitszeit

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: So hoch ist der Verlust

Geben Sie Ihr monatliches Arbeitslosengeld und Ihre Anspruchsdauer an. Der Rechner zeigt, wie viel Geld eine Sperrzeit Sie kostet.

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Wann gibt es eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit verhängt die Agentur für Arbeit, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben, ohne einen wichtigen Grund zu haben. Typische Fälle sind die Eigenkündigung, ein Aufhebungsvertrag oder eine verhaltensbedingte Kündigung, die Sie durch Ihr Verhalten ausgelöst haben.

Die Regelsperrzeit beträgt zwölf Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, und der Anspruch wird gemindert. Die Minderung beträgt mindestens die Dauer der Sperrzeit und mindestens ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer.

Bei einer Anspruchsdauer von zwölf Monaten, also etwa 360 Tagen, ist ein Viertel 90 Tage. Das ist mehr als die 84 Tage der zwölfwöchigen Sperrzeit, also gilt die Minderung um 90 Tage. Bei kürzerer Anspruchsdauer greifen die 84 Tage.

Sperrzeit in Tagen=Wochen×7\text{Sperrzeit in Tagen} = \text{Wochen} \times 7Minderung=gro¨ßerer Wert aus Sperrzeitund Anspruchsdauer4\text{Minderung} = \text{größerer Wert aus Sperrzeit}\quad \text{und}\ \frac{\text{Anspruchsdauer}}{4}Verlust=Arbeitslosengeld⋅Minderungstage30\text{Verlust} = \frac{\text{Arbeitslosengeld} \cdot \text{Minderungstage}}{30}

Beispiel: Bei 1.800 € Arbeitslosengeld im Monat und zwölf Monaten Anspruch dauert die Sperrzeit 84 Tage, die Minderung beträgt 90 Tage. Der Verlust liegt bei 1.800 ÷ 30 × 90 = 5.400 €, und es bleiben 270 Tage Restanspruch.

Sperrzeit vermeiden oder verkürzen

Eine Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel Mobbing, gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Nachweis oder eine drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung, wenn bestimmte Voraussetzungen im Aufhebungsvertrag erfüllt sind. Das sollten Sie vor der Unterschrift klären.

Bei einem Aufhebungsvertrag gilt häufig, dass keine Sperrzeit eintritt, wenn der Arbeitgeber mit einer fristgerechten betriebsbedingten Kündigung gedroht hat, die Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr liegt und die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, sonst droht zusätzlich eine Sperre von einer Woche. Außerdem sind Sie während der Sperrzeit nicht über das Arbeitslosengeld krankenversichert, sondern nur im Rahmen der Nachwirkung eines Monats. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Gegen einen Sperrzeitbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie einen wichtigen Grund glaubhaft machen können. Bewahren Sie dafür Nachweise auf, zum Beispiel Atteste, E-Mails und Gesprächsnotizen. Planen Sie die Sperrzeit außerdem als Lücke in Ihrem Budget ein und sparen Sie rechtzeitig.

Tipps und typische Fehler

Sperrzeit vermeiden.

  • Wichtiger Grund: Dann entfällt die Sperre.
  • Meldung: Drei Monate vorher arbeitsuchend melden.
  • Vertrag prüfen: Formulierungen im Aufhebungsvertrag zählen.
  • Puffer: Rücklagen für die Sperrzeit einplanen.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Sperrzeit?

Im Regelfall zwölf Wochen, in besonderen Fällen sechs oder drei Wochen.

Wie wird der Anspruch gemindert?

Mindestens um die Sperrzeit und mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer, je nachdem, was höher ist.

Wann entfällt die Sperrzeit?

Bei einem wichtigen Grund, etwa Mobbing oder einer drohenden rechtmäßigen Kündigung. Das prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was kostet mich eine Sperrzeit?

Zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld und eine Minderung des Anspruchs um mindestens ein Viertel.

Wie lange ist die Sperrzeit?

Im Regelfall zwölf Wochen.

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