Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie viel Vermögen darf man behalten?
Wer Bürgergeld oder künftig die neue Grundsicherung beantragt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen. Ein Teil davon bleibt geschützt: das Schonvermögen. Dieser Rechner addiert die Freibeträge aller Personen der Bedarfsgemeinschaft und vergleicht sie mit dem Vermögen, das tatsächlich verwertbar ist. So sehen Sie vor dem Antrag, ob Erspartes zum Problem werden kann.
Nach den bisherigen Regeln galt im ersten Jahr des Bezugs eine Karenzzeit mit großzügigerem Freibetrag: 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere. Danach blieben 15.000 Euro pro Person geschützt. Mit der Umstellung auf die neue Grundsicherung sollen sich Karenzzeit und Beträge ändern. Deshalb sind alle drei Werte hier als Eingabefelder angelegt.
Ziehen Sie vom Gesamtvermögen ab, was das Jobcenter ohnehin nicht anrechnet. Dazu zählen je nach Einzelfall ein angemessenes Kraftfahrzeug, staatlich geförderte Altersvorsorge oder eine selbst bewohnte Immobilie angemessener Größe. Was davon geschützt ist, prüft das Jobcenter selbst; der Rechner übernimmt Ihre Einschätzung nur als Zahl.
Was bei der Vermögensprüfung zählt
Maßgeblich ist das Vermögen am Tag der Antragstellung. Wer kurz vorher größere Beträge verschenkt oder ohne nachvollziehbaren Grund ausgibt, riskiert Rückforderungen wegen sozialwidrigen Verhaltens. Normale Ausgaben, die Tilgung echter Schulden oder notwendige Anschaffungen sind dagegen unproblematisch. Bewahren Sie Belege auf, falls das Jobcenter nachfragt.
Liegt das Vermögen über dem Freibetrag, besteht für die Zeit, in der der Überschuss rechnerisch reicht, in der Regel kein Anspruch. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, kann ein neuer Antrag Erfolg haben. Teilweise kommt auch ein Darlehen in Betracht, wenn Vermögen nicht sofort verwertet werden kann, etwa bei langfristig angelegtem Geld.
Vermögen ist nicht dasselbe wie Einkommen. Laufende Zahlungen wie Lohn, Unterhalt oder Kindergeld werden monatlich angerechnet, nicht über diesen Freibetrag. Für die Anrechnung von Erwerbseinkommen nutzen Sie den Hinzuverdienst-Rechner, für die Leistungshöhe den Bürgergeld-Rechner. Rentnerinnen und Rentner prüfen die Grundsicherung im Alter, für die eigene Regeln gelten.
Das Ergebnis ist eine Vorprüfung und keine Rechtsberatung. Die Freibeträge werden durch die Reform verändert, prüfen Sie daher den aktuellen Stand beim Jobcenter oder bei einer Sozialberatung. Bei Immobilien, Lebensversicherungen und Betriebsvermögen hängt viel vom Einzelfall ab; hier lohnt sich eine persönliche Beratung vor der Antragstellung.
Tipps und typische Fehler
Vermögen richtig angeben.
- Stichtag: Tag des Antrags.
- Belege: Kontoauszüge bereithalten.
- Altersvorsorge: Schutz prüfen lassen.
- Reform: Werte aktualisieren.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Was ist Schonvermögen?
Der Teil des Vermögens, den Sie trotz Leistungsbezug behalten dürfen.
Gilt der Freibetrag pro Person?
Ja, die Freibeträge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden zusammengezählt.
Zählt das Auto zum Vermögen?
Ein angemessenes Fahrzeug bleibt in der Regel geschützt, die Grenze prüft das Jobcenter.
Muss ich mein Sparbuch beim Jobcenter angeben?
Ja, alle Konten und Anlagen gehören in die Vermögensauskunft.
Was passiert, wenn das Vermögen den Freibetrag übersteigt?
Bis der Überschuss verbraucht ist, besteht meist kein Anspruch.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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