Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wer Grundsicherung im Alter bekommt
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll den Lebensunterhalt von Menschen sichern, deren Rente und sonstiges Einkommen nicht reichen. Anspruch haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Zuständig ist das Sozialamt.
Der Rechner bildet den Bedarf aus Regelsatz, einem möglichen Mehrbedarf sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon zieht er das anrechenbare Einkommen ab, also das Nettoeinkommen abzüglich eines eingetragenen Freibetrags. Bleibt ein positiver Rest, kann dieser als Grundsicherung gezahlt werden, sofern das Vermögen unter dem Schonbetrag liegt.
Alle Beträge sind editierbar, denn Regelsätze, Freibeträge und Schonvermögen werden regelmäßig angepasst und die angemessenen Wohnkosten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Prüfen Sie den Stand der Werte vor der Rechnung. Das Ergebnis ist eine Schätzung; die tatsächliche Höhe stellt das Sozialamt mit dem Bescheid fest.
Antrag, Freibeträge und Unterhalt
Grundsicherung gibt es nur auf Antrag, und sie wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb lieber zu früh als zu spät; auch die Rentenversicherung nimmt ihn entgegen und leitet ihn weiter. Halten Sie Rentenbescheid, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge bereit.
Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten hat, erhält einen Freibetrag auf die gesetzliche Rente. Auch Einkommen aus freiwilliger privater oder betrieblicher Altersvorsorge bleibt teilweise anrechnungsfrei. Die Höhe hängt von der Rente und vom aktuellen Regelsatz ab und wird vom Amt berechnet; tragen Sie einen bekannten Wert ins Feld ein.
Kinder müssen für ihre Eltern erst dann Unterhalt leisten, wenn ihr Jahreseinkommen eine hohe Grenze überschreitet, derzeit 100.000 Euro brutto. Viele Ältere verzichten aus Sorge um ihre Kinder auf einen Antrag, obwohl diese gar nicht herangezogen würden. Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus zählt in der Regel nicht zum verwertbaren Vermögen.
Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Bei Fragen helfen das Sozialamt, Sozialverbände und Rentenberatungsstellen. Für die Höhe der Rente selbst nutzen Sie den Rentenrechner. Ob stattdessen oder zusätzlich Wohngeld infrage kommt, zeigt der Wohngeld-Rechner; für Erwerbsfähige unter der Altersgrenze gilt das Bürgergeld.
Tipps und typische Fehler
Anspruch prüfen.
- Antrag: Früh stellen.
- Unterlagen: Bereithalten.
- Kinder: Selten belangt.
- Beratung: Sozialverband.
Weitere Rechner: Familie & Recht
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?
Regelsatz plus angemessene Wohn- und Heizkosten, abzüglich des eigenen Einkommens.
Wird das Einkommen meiner Kinder angerechnet?
Erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro brutto je Kind, Stand prüfen.
Muss ich mein Erspartes zuerst verbrauchen?
Vermögen über dem Schonbetrag ist in der Regel zuerst einzusetzen.
Bin ich bei Grundsicherung krankenversichert?
Rentner bleiben meist in der Krankenversicherung der Rentner; Beiträge können beim Bedarf berücksichtigt werden.
Wird Grundsicherung rückwirkend gezahlt?
Nein, frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Grundsicherung im Alter berechnen
- Grundsicherung Rentner Anspruch
- Grundsicherung Höhe
- Grundsicherung Schonvermögen
- Sozialhilfe Rente aufstocken
- Grundsicherung Rechner
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.