Familie & Recht

Kombinationsleistung: Wie viel Pflegegeld bleibt?

Wer Pflegedienst und Pflege durch Angehörige kombiniert, erhält die Sachleistung für den Dienst und zusätzlich ein gekürztes Pflegegeld. Wählen Sie den Pflegegrad und tragen Sie ein, was der Pflegedienst im Monat mit der Kasse abrechnet. Der Rechner zeigt den genutzten Anteil und das restliche Pflegegeld.

Pflegegrad und Pflegedienst
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung.
Betrag der Sachleistung, den der Dienst mit der Pflegekasse abrechnet.
Tabellenwerte ab 2025: 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5. Stand prüfen.
Tabellenwerte ab 2025: 347, 599, 800 und 990 Euro. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Pflegeversicherung kennt für die häusliche Pflege zwei Grundleistungen. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhält die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege selbst übernehmen. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI bezahlt dagegen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistung ist deutlich höher, wird aber nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen Dienst und Kasse abgerechnet.

Viele Familien nutzen beides: Der Pflegedienst kommt morgens zum Waschen oder für die Medikamente, den Rest des Tages kümmern sich Angehörige. Für diesen Fall regelt § 38 SGB XI die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wurde. Wer also 40 Prozent des Sachleistungsbetrags nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegelds.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Pflegekasse wartet die Rechnung des Pflegedienstes ab und überweist dann das verbleibende Pflegegeld. Schwankt der Einsatz des Dienstes, ändert sich auch das Pflegegeld von Monat zu Monat. Übersteigt die Rechnung den Höchstbetrag, entfällt das Pflegegeld ganz, und den Überschuss muss die pflegebedürftige Person selbst tragen oder über andere Mittel finanzieren.

Genutzter Anteil=RechnungSachleistungsho¨chstbetrag; anteiliges Pflegegeld=volles Pflegegeld×(1−genutzter Anteil)\text{Genutzter Anteil} = \frac{\text{Rechnung}}{\text{Sachleistungshöchstbetrag}};\ \text{anteiliges Pflegegeld} = \text{volles Pflegegeld} \times \left(1 - \text{genutzter Anteil}\right)

Beispiel: Pflegegrad 3, der Pflegedienst rechnet im Monat 748,50 Euro ab. Der Sachleistungshöchstbetrag liegt bei 1.497 Euro, genutzt werden also 50 Prozent. Vom vollen Pflegegeld von 599 Euro bleiben 50 Prozent, also 299,50 Euro. Die Pflegekasse leistet insgesamt 1.048 Euro: 748,50 Euro an den Dienst und 299,50 Euro an die pflegebedürftige Person.

Hinweise zur Kombination von Leistungen

Die Pflegekasse fragt bei der Kombinationsleistung, wie die Leistungen aufgeteilt werden sollen. An diese Entscheidung ist man grundsätzlich sechs Monate gebunden. Bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ist eine frühere Anpassung möglich. Es lohnt sich, den Bedarf vorher mit dem Pflegedienst durchzurechnen, damit Pflegegeld und Dienst gut zusammenpassen.

Einige Leistungen werden getrennt betrachtet und mindern das Pflegegeld nicht. Dazu gehört der Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro, der für Betreuungs- und Haushaltshilfen genutzt werden kann. Auch Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen über eigene Budgets. Zusätzlich kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden; dieser Umwandlungsanspruch fließt dann in die Rechnung ein. Stand prüfen.

Die Beträge für Pflegegeld und Sachleistung werden per Gesetz angepasst. Der Rechner nutzt die seit Januar 2025 geltenden Werte. Sollten bei Ihnen andere Beträge gelten, tragen Sie diese in die beiden Felder ein; eine Null bedeutet, dass der hinterlegte Tabellenwert verwendet wird. Den aktuellen Bescheid Ihrer Pflegekasse sollten Sie immer zum Abgleich heranziehen.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das gilt auch beim anteiligen Pflegegeld. Fragen zur passenden Pflege beantworten Pflegestützpunkte, die Pflegekassen und Hausärztinnen und Hausärzte; der Rechner ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.

Tipps und typische Fehler

Leistungen kombinieren.

  • Rechnung: Monatlich prüfen.
  • Entlastung: Extra nutzen.
  • Beratung: Pflegestützpunkt.
  • Bescheid: Beträge abgleichen.

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Häufige Fragen

Wie wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung gekürzt?

Um den Prozentsatz, zu dem die Pflegesachleistung in dem Monat genutzt wurde.

Was passiert, wenn der Pflegedienst mehr abrechnet als den Höchstbetrag?

Dann entfällt das Pflegegeld, und den Mehrbetrag zahlen Sie selbst oder über andere Leistungen.

Wann zahlt die Kasse das anteilige Pflegegeld aus?

Nachträglich, sobald die Abrechnung des Pflegedienstes für den Monat vorliegt.

Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?

In der Regel sechs Monate, bei wesentlicher Änderung der Pflege auch kürzer.

Mindert der Entlastungsbetrag das Pflegegeld?

Nein, der Entlastungsbetrag läuft getrennt.

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