Gesundheit & Sport

Pflegegeld berechnen: Kombinationsleistung 2026

Wählen Sie den Pflegegrad und den Anteil der Pflegesachleistung. Der Rechner zeigt das ausgezahlte Pflegegeld und den Höchstbetrag der Sachleistung.

Pflegegrad und Pflegedienst
0 Prozent = nur Pflegegeld. 100 Prozent = nur Pflegedienst.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Es steht ab Pflegegrad 2 zu und beträgt 2026 monatlich 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4) und 990 Euro (5). Die Pflegekasse zahlt es an den Pflegebedürftigen aus, der es an die Pflegeperson weitergeben kann.

Wird die Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, nutzen Sie die Pflegesachleistung. Sie liegt 2026 bei 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro pro Monat je nach Pflegegrad. Die Sachleistung geht direkt an den Pflegedienst.

Beides lässt sich kombinieren. Dann wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, den die Sachleistung ausschöpft. Wird zum Beispiel 40 Prozent des Höchstbetrags der Sachleistung genutzt, werden noch 60 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt.

Zusätzlich steht allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu.

Pflegegeldbei Kombination=volles Pflegegeld×(1−Anteil Sachleistung)\text{Pflegegeld}\quad \text{bei}\ \text{Kombination} = \text{volles Pflegegeld} \times \left(1 - \text{Anteil Sachleistung}\right)Sachleistung=Ho¨chstbetrag×Anteil\text{Sachleistung} = \text{Höchstbetrag} \times \text{Anteil}

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das volle Pflegegeld 599 €, der Höchstbetrag der Sachleistung 1.497 €. Nutzt der Pflegedienst 40 % der Sachleistung, sind das 598,80 €. Das Pflegegeld wird auf 60 % gekürzt und beträgt dann 359,40 € im Monat.

Weitere Leistungen und Hinweise

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es weitere Leistungen: die Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson ausfällt oder Urlaub braucht, die Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse für Umbauten der Wohnung. Beantragen Sie sie bei der Pflegekasse.

Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversichert und unfallversichert. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge.

Beratungsbesuche sind bei Pflegegeld vorgeschrieben, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Sie sind nicht freiwillig. Wer sie versäumt, riskiert die Kürzung des Pflegegelds.

Der Rechner berücksichtigt nur Pflegegeld und Sachleistung. Er ersetzt keine Pflegeberatung.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Pflegegeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt, rückwirkend nur ab dem Tag der Antragstellung. Stellen Sie deshalb den Antrag bei der Pflegekasse sofort, wenn sich der Pflegebedarf abzeichnet. Der Medizinische Dienst prüft den Pflegegrad bei einem Hausbesuch, bereiten Sie dafür ein Pflegetagebuch vor.

Notieren Sie darin über ein bis zwei Wochen alle Hilfen im Alltag mit Uhrzeit und Dauer, das erleichtert die Einstufung erheblich.

Tipps und typische Fehler

Pflegegeld beantragen.

  • Antrag: Bei der Pflegekasse stellen.
  • Beratungsbesuch: Ist bei Pflegegeld Pflicht.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade.
  • Pflegeperson: Kann rentenversichert sein.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4) und 990 Euro (5) pro Monat.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, wobei das Pflegegeld anteilig gekürzt wird.

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro zu.

Wie hoch ist Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

599 Euro im Monat.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

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