Beruf & Arbeitszeit

Verdienst als Tagesmutter berechnen

Geben Sie die Zahl der betreuten Kinder, die Betreuungsstunden je Kind, den Stundensatz und die Sachkostenpauschale ein. Der Rechner ermittelt Einnahmen, steuerliche Pauschale und Gewinn.

Ihre Kindertagespflege
Gleichzeitig in der Regel höchstens fünf nach § 43 SGB VIII.
Satz des Jugendamts oder privat vereinbart.
Erstattung für Verpflegung, Material, Raum.
Nach BMF-Schreiben, Stand prüfen.
Betreuung plus Vor- und Nachbereitung.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie sich das Einkommen in der Kindertagespflege zusammensetzt

Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder meist im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen und sind in der Regel selbstständig. Bei öffentlich geförderter Kindertagespflege zahlt das Jugendamt eine laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Sie besteht aus einem Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung, meist als Stundensatz je Kind, und einer Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand.

Die Höhe der Sätze legen Länder und Kommunen fest, sie unterscheiden sich daher erheblich. Viele Jugendämter zahlen zwischen 5 und 8 Euro je Kind und Stunde, einige deutlich mehr. Privat vereinbarte Zuzahlungen sind je nach Kommune erlaubt oder ausgeschlossen. Der Rechner rechnet mit Ihrem Stundensatz und 52 ÷ 12 Wochen je Monat.

Steuerlich sind die Geldleistungen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Statt der tatsächlichen Ausgaben dürfen Tagespflegepersonen nach einem BMF-Schreiben eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen, bisher 300 Euro je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden, bei kürzerer Betreuung anteilig.

Einnahmen=Kinder×(Wochenstunden⋅52⋅Stundensatz12+Sachaufwand); Gewinn=Einnahmen−Pauschale⋅min (Wochenstunden; 40)⋅Kinder40\text{Einnahmen} = \text{Kinder} \times \left(\frac{\text{Wochenstunden} \cdot 52 \cdot \text{Stundensatz}}{12} + \text{Sachaufwand}\right);\ \text{Gewinn} = \text{Einnahmen} - \frac{\text{Pauschale} \cdot \text{min}\,\left(\text{Wochenstunden};\ 40\right) \cdot \text{Kinder}}{40}

Beispiel: Vier Kinder mit je 35 Wochenstunden, 6 Euro Stundensatz und 120 Euro Sachaufwand: Je Kind fallen 151,7 Stunden im Monat an, die Einnahmen betragen 4.120 Euro. Die Pauschale liegt bei 300 × 35 ÷ 40 = 262,50 Euro je Kind, zusammen 1.050 Euro. Der Gewinn beträgt 3.070 Euro im Monat oder 36.840 Euro im Jahr. Bei 45 eigenen Arbeitsstunden pro Woche entspricht das 15,74 Euro je Stunde.

Steuern, Versicherungen und Planung

Vom Gewinn gehen noch Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Tagespflegepersonen sind als Selbstständige in der Regel rentenversicherungspflichtig. Bei öffentlich geförderter Tagespflege erstattet das Jugendamt nachgewiesene Beiträge zur Unfallversicherung und die Hälfte angemessener Beiträge zur Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Erstattungen sind nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei und im Rechner nicht enthalten.

Die Betriebsausgabenpauschale darf nicht zu einem Verlust führen. Sind die tatsächlichen Kosten höher, etwa bei angemieteten Räumen, können Sie stattdessen die echten Ausgaben mit Belegen ansetzen. Die Höhe der Pauschale und die Bedingungen können sich ändern; tragen Sie den aktuellen Wert ein (Stand prüfen).

Für die Planung lohnt der Blick auf die eigene Arbeitszeit: Neben der Betreuung fallen Einkauf, Kochen, Reinigung, Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung an. Erst der Gewinn je eigener Arbeitsstunde zeigt, ob sich die Tätigkeit im Vergleich zu einer Anstellung lohnt. Urlaubs- und Krankheitstage sollten Sie mit dem Jugendamt klären, denn ihre Bezahlung ist regional unterschiedlich geregelt.

Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Elternbeiträge rechnet der Kita-Kosten-Rechner, das Netto aus Ihrem Gewinn der Selbstständig-Netto-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Tagespflege planen.

  • Jugendamt: Sätze erfragen.
  • Pauschale: Vergleichen.
  • Versicherung: Erstattung beantragen.
  • Zeit: Ehrlich erfassen.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Tagesmutter?

Das hängt von Kinderzahl, Stunden und dem Satz des Jugendamts ab; der Rechner zeigt Einnahmen und Gewinn.

Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale?

Bisher 300 Euro je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden, bei weniger Stunden anteilig.

Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?

In der Regel bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder.

Braucht eine Tagesmutter eine Erlaubnis?

Ja, ab mehr als 15 Stunden pro Woche und über drei Monate eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Muss eine Tagesmutter ein Gewerbe anmelden?

Nein, Kindertagespflege gilt in der Regel als freiberufliche Tätigkeit.

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