Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Die gesetzliche Regel zur Gewinnverteilung
Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) regelt das Handelsgesetzbuch, wie der Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Nach Paragraf 121 HGB erhält jeder Gesellschafter zunächst 4 Prozent seines Kapitalanteils als Vorabgewinn. Der verbleibende Gewinn wird nach Köpfen verteilt, also zu gleichen Teilen.
Reicht der Gewinn nicht für die volle Verzinsung von 4 Prozent, wird er im Verhältnis der Kapitalanteile verteilt. Ein Verlust wird dagegen immer nach Köpfen getragen. Der Rechner setzt diese Regeln für drei Gesellschafter um, mit den Kapitalanteilen als Grundlage. Der Rechner ist für genau drei Gesellschafter ausgelegt.
In der Praxis weichen viele Gesellschaftsverträge von der gesetzlichen Regel ab, etwa durch Verteilung nach Kapitalanteilen oder Arbeitseinsatz. Der Rechner zeigt die gesetzliche Lösung als Referenz und hilft, Abweichungen im Vertrag zu bewerten.
Wichtige Hinweise
Entnahmen und tatsächliche Auszahlungen sind eine andere Sache als die Gewinnzuweisung. Bei der OHG wird der Gewinn jedem Gesellschafter steuerlich zugerechnet, auch wenn er nicht ausgezahlt wird. Die Gesellschafter versteuern ihren Anteil mit der Einkommensteuer. Die Verteilung hat also unmittelbare steuerliche Folgen.
Auch für Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelten Besonderheiten. Bei der KG erhalten Kommanditisten nach HGB eine angemessene Verteilung, bei der GbR gilt die Verteilung nach Köpfen, sofern nichts vereinbart ist. Der Rechner betrifft die gesetzliche Regel der OHG.
Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag von einer Rechtsberatung oder Steuerberatung prüfen, bevor Sie sich auf eine Verteilung verlassen. Die Berechnung ersetzt keine rechtliche Beratung.
Für die Praxis lohnt sich ein klarer Vertrag, der auch Entnahmen, Tätigkeitsvergütungen und die Behandlung von Verlusten regelt. Vergütungen für die Mitarbeit können als Vorabgewinn vereinbart werden. Wer sich auf die gesetzliche Regel verlässt, sollte prüfen, ob sie dem tatsächlichen Beitrag der Gesellschafter gerecht wird, und gegebenenfalls anpassen. Eine Rechtsberatung vor der Gründung ist meist günstiger als Streit danach.
Tipps und typische Fehler
Gewinn korrekt zuweisen.
- Vertrag: Regelung prüfen.
- Steuer: Zurechnung unabhängig von Entnahme.
- Kapital: Anteile dokumentieren.
- Beratung: Rechtlich absichern.
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- OHG Gewinnverteilung
- Gewinnverteilung HGB
- Gewinnverteilung Gesellschafter
- § 121 HGB
- 4 Prozent Verzinsung Kapitalanteil
- Gewinnverteilung Personengesellschaft
Häufige Fragen
Wie wird der Gewinn in einer OHG verteilt?
Nach HGB zuerst 4 Prozent Verzinsung der Kapitalanteile, der Rest nach Köpfen.
Was passiert bei Verlust?
Der Verlust wird nach Köpfen getragen.
Kann der Vertrag etwas anderes regeln?
Ja, der Gesellschaftsvertrag geht der gesetzlichen Regel vor.
Wie wird der Gewinn in der OHG verteilt?
4 Prozent auf das Kapital, der Rest nach Köpfen.
Kann der Vertrag abweichen?
Ja, der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang.
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