Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was Sie absetzen können
Eltern können Kosten für die Betreuung ihrer Kinder als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Seit 2025 sind es 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt gehört und noch nicht 14 Jahre alt ist.
Abziehbar sind Kosten für Kita, Krippe, Hort, Tagesmutter, Kinderfrau, Babysitter und Au-pair, soweit sie für die Betreuung anfallen. Nicht abziehbar sind Verpflegung, Nachhilfe, Sport, Musik, Fahrtkosten und Kosten für Kinder ab 14 Jahren. Ausnahme sind Kinder mit Behinderung, die bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden.
Die Kosten wirken als Abzug vom Einkommen. Sie sparen deshalb den Betrag mal Ihren Grenzsteuersatz. Wer mehr verdient, spart mehr. Zusätzlich kann sich die Kita auf das Kindergeld oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auswirken.
Es genügt die Rechnung, der Nachweis erfolgt per Überweisung auf das Konto des Betreuers.
Typische Fragen und Fehler
Zahlen beide Eltern, ist die Steuerersparnis die Summe der beiden Beiträge je nach Aufteilung. Bei Zusammenveranlagung ist es einfach: Die Kosten werden zusammen angesetzt. Getrennt veranlagte Eltern sollten die Aufteilung mit dem Finanzamt abstimmen.
Zuschüsse des Arbeitgebers für Betreuungskosten sind steuerfrei, mindern aber den Abzug. Der Arbeitgeberzuschuss darf nicht doppelt berücksichtigt werden. Auch Zahlungen, die Ihnen erstattet wurden, zählen nicht.
Ist die Kita-Gebühr einkommensabhängig oder gestaffelt, gilt der gezahlte Betrag. Bescheinigungen für das Finanzamt stellt die Einrichtung aus. Heben Sie sie zusammen mit den Überweisungsbelegen auf.
Bei Trennung der Eltern gilt der Abzug für den Elternteil, der die Kosten getragen hat; Zahlungen vom Konto des anderen Partners lassen sich nur mit Einverständnis zuordnen.
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung, zeigt aber, welche Ersparnis in der Steuererklärung steckt.
Prüfen Sie außerdem, ob Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren im Betrieb Ihres Arbeitgebers steuerfrei bezuschusst werden. Ein solcher Zuschuss ist oft die bessere Lösung, weil er direkt und ohne Steuererklärung wirkt.
Tipps und typische Fehler
Kosten richtig absetzen.
- Rechnung: Betreuungskosten getrennt ausweisen lassen.
- Überweisung: Barzahlung nicht anerkannt.
- Altersgrenze: Bis zum 14. Geburtstag.
- Verpflegung: Nicht abziehbar.
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Häufige Fragen
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr.
Bis zu welchem Alter gilt der Abzug?
Bis zum 14. Geburtstag des Kindes, bei Behinderung länger.
Kann ich die Verpflegung in der Kita absetzen?
Nein, nur die reinen Betreuungskosten sind abziehbar.
Wie viel Prozent der Kita-Kosten kann ich absetzen?
80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind.
Kann ich Kita-Verpflegung absetzen?
Nein, nur die Betreuungskosten.
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