Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Die Günstigerprüfung erklärt
Familien erhalten für jedes Kind Kindergeld, 2026 sind es 259 Euro im Monat. Das Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf die steuerliche Entlastung. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge für Kinder einen höheren Vorteil bringen als das Kindergeld.
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum von 6.828 Euro und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro. Zusammen sind es 9.756 Euro je Kind, wenn beide Eltern zusammen veranlagt werden. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu.
Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Je höher der Steuersatz, desto größer die Entlastung. Bei geringem und mittlerem Einkommen bringt das Kindergeld mehr, bei hohem Einkommen der Freibetrag.
Ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet und nur der Mehrbetrag erstattet.
Was der Rechner nicht zeigt
Die Berechnung unterstellt Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Bei getrennt lebenden Eltern oder Alleinerziehenden werden die Freibeträge anders aufgeteilt. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt, sie steigt allerdings in die Bemessung mit ein und verringert den Mehrertrag leicht.
Zusätzlich gelten weitere Entlastungen für Familien, etwa der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Abzug von Kinderbetreuungskosten und der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder. Diese bleiben hier außen vor.
Sie müssen nichts beantragen, die Günstigerprüfung läuft automatisch, sobald Sie eine Steuererklärung abgeben und die Kinder in der Anlage Kind angeben. Wer keine Steuererklärung abgibt, verliert den möglichen Mehrertrag. Bei Einkommen im niedrigen oder mittleren Bereich bleibt es beim Kindergeld.
Die Werte gelten für das Steuerjahr 2026 und ändern sich regelmäßig mit dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung.
Beachten Sie auch, dass Kinder über 18 Jahre nur unter Bedingungen berücksichtigt werden: bis 25 Jahre in Ausbildung oder Studium, bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit. Dann stehen Freibeträge und Kindergeld weiter zu, sodass die Prüfung auch für ältere Kinder lohnt.
Tipps und typische Fehler
Zum Kinderfreibetrag.
- Automatik: Das Finanzamt prüft selbst.
- Steuererklärung: Anlage Kind ausfüllen.
- Geringverdiener: Meist ist das Kindergeld günstiger.
- Getrennt: Freibeträge werden halbiert.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
9.756 Euro je Kind für beide Eltern zusammen, davon 6.828 Euro Kinderfreibetrag und 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Bei Paaren mit einem Kind ungefähr ab 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei zwei Kindern ab etwa 92.000 Euro, jeweils ohne Kirchensteuer.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein, das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt vergleicht den Vorteil der Freibeträge mit dem gezahlten Kindergeld und gewährt den höheren.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 Euro pro Kind und Monat.
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