Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wie werden Heizkosten verteilt?
In Gebäuden mit zentraler Heizung und mehreren Nutzern schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass die Kosten zum größten Teil nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Nach § 7 sind mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Wärmeverbrauch zu verteilen. Der Rest sind Grundkosten, die nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum aufgeteilt werden.
Die Grundkosten decken den Anteil, der unabhängig vom eigenen Heizverhalten entsteht, etwa Wärmeverluste der Leitungen und die Beheizung von Gemeinschaftsflächen. Die Verbrauchskosten werden nach den Werten der Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder der Wärmezähler verteilt. Der Vermieter legt den Schlüssel im Rahmen der gesetzlichen Spanne fest.
Der Rechner teilt die Gesamtkosten nach dem gewählten Schlüssel auf, berechnet Ihren Flächenanteil an den Grundkosten und Ihren Verbrauchsanteil an den Verbrauchskosten und addiert beide. So können Sie Ihre Heizkostenabrechnung nachvollziehen oder abschätzen, wie sich ein anderer Verteilungsschlüssel oder ein geringerer Verbrauch auswirken würde.
Rechte und Besonderheiten
In bestimmten älteren Gebäuden ist der Spielraum eingeschränkt: Erfüllt ein Haus nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994, wird es mit Öl oder Gas beheizt und sind die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt, müssen 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden. Den Verteilungsschlüssel darf der Vermieter nur aus bestimmten Gründen und nur für künftige Abrechnungszeiträume ändern.
Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, dürfen Mieter ihren Kostenanteil nach § 12 der Heizkostenverordnung um 15 Prozent kürzen. Ein Kürzungsrecht von 3 Prozent besteht außerdem, wenn keine fernablesbaren Geräte eingebaut sind oder die vorgeschriebenen Verbrauchsinformationen fehlen. Seit 2022 müssen Nutzer bei fernablesbaren Geräten monatlich über ihren Verbrauch informiert werden.
Zu den Heizkosten gehören die Kosten des Brennstoffs, der Betriebsstrom, Wartung, Reinigung, Messgerätemiete und die Kosten der Abrechnung. Bei zentraler Warmwasserbereitung werden die Kosten für Warmwasser nach § 8 getrennt ermittelt und ebenfalls zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch verteilt. Tragen Sie in diesem Fall nur die reinen Heizkosten ein und rechnen Sie das Warmwasser separat.
Die Heizkostenabrechnung ist Teil der jährlichen Nebenkostenabrechnung, die der Rechner für Nebenkostenabrechnungen prüft. Wie viel Heizenergie Sie mit einer anderen Raumtemperatur sparen, zeigt der Heizkosten-sparen-Rechner. Bei Zweifeln an der Abrechnung haben Mieter das Recht, die Belege einzusehen; Mietervereine helfen bei der Prüfung.
Tipps und typische Fehler
Abrechnung prüfen.
- Schlüssel: Nachsehen.
- Flächen: Vergleichen.
- Belege: Einsehen.
- Frist: Zwölf Monate.
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Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet?
Nach § 7 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent, in bestimmten älteren Gebäuden genau 70 Prozent.
Was sind Grundkosten bei der Heizkostenabrechnung?
Der verbrauchsunabhängige Anteil, der nach Wohnfläche oder umbautem Raum verteilt wird.
Was passiert, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird?
Mieter dürfen ihren Anteil nach § 12 HeizkostenV um 15 Prozent kürzen.
Was ist eine Verbrauchseinheit?
Der Ablesewert eines Heizkostenverteilers, gewichtet mit einem Faktor für die Heizkörpergröße.
Wer legt den Verteilungsschlüssel fest?
Der Vermieter, im Rahmen von 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch.
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