Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wann ein Geschoss als Vollgeschoss zählt
Die Zahl der Vollgeschosse ist eine zentrale Größe im Bebauungsplan. Nach § 20 der Baunutzungsverordnung gelten als Vollgeschosse die Geschosse, die nach Landesrecht Vollgeschosse sind. Ob ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Hanggeschoss mitzählt, entscheidet deshalb darüber, ob ein Vorhaben die zulässige Geschosszahl einhält und wie die Geschossfläche berechnet wird.
Viele Länder folgen der früheren Musterbauordnung: Ein Geschoss ist Vollgeschoss, wenn seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche hinausragt und es über mindestens zwei Dritteln seiner Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 Metern hat. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Das erste Kriterium betrifft vor allem Keller, das zweite vor allem Dachgeschosse.
Der Rechner prüft beide Kriterien. Die Fläche mit ausreichender Höhe können Sie aus einem Aufmaß eintragen oder für ein symmetrisches Satteldach aus innerer Breite, Länge, Kniestockhöhe und Dachneigung berechnen lassen. Dabei steigt die lichte Höhe vom Kniestock aus gleichmäßig mit der Dachneigung an.
Landesrecht, Messung und Planung
Die Landesbauordnungen weichen in Einzelheiten ab. Manche Länder verlangen drei Viertel statt zwei Drittel, manche beziehen den Anteil auf die Grundfläche des darunterliegenden Geschosses, und für Keller werden teils 1,60 Meter statt 1,40 Meter angesetzt. Einige Länder haben den Begriff in die Bauordnung zurückgeholt oder verweisen auf die Übergangsregel. Passen Sie die Felder an die für Ihr Grundstück geltende Regel an.
Die lichte Höhe wird vom fertigen Fußboden bis zur Unterkante der Decke oder der Dachschräge gemessen. Bei der Höhe über Gelände zählt das Mittel über alle Außenwände; bei Hanglage kann ein Untergeschoss talseitig weit herausragen und dadurch zum Vollgeschoss werden. Gauben und Kehlbalkendecken verändern die Flächen und lassen sich über die direkte Eingabe berücksichtigen.
In der Planung wird das Dachgeschoss oft bewusst so gestaltet, dass es knapp unter der Grenze bleibt, etwa über eine niedrigere Kniestockhöhe oder eine flachere Dachneigung. So kann ein zusätzliches Wohngeschoss entstehen, ohne die zulässige Zahl der Vollgeschosse zu überschreiten. Die Wohnfläche ist davon unabhängig und folgt eigenen Regeln.
Die Wohnfläche unter Dachschrägen berechnet der Wohnflächen-Rechner, die Ausnutzung des Grundstücks der GRZ-GFZ-Rechner. Das Ergebnis ist eine Vorprüfung und ersetzt nicht die Beurteilung durch Entwurfsverfasser und Bauaufsichtsbehörde.
Tipps und typische Fehler
Geschosse planen.
- Kniestock: Stellhebel.
- Neigung: Mitrechnen.
- Landesrecht: Prüfen.
- Gelände: Hang beachten.
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Häufige Fragen
Wann ist ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss?
Wenn es über mindestens zwei Drittel (je nach Land drei Viertel) der Grundfläche 2,30 Meter lichte Höhe hat.
Wann zählt ein Keller als Vollgeschoss?
Wenn seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 Meter über dem Gelände liegt und die Höhenregel erfüllt ist.
Wie wird die lichte Höhe gemessen?
Vom fertigen Fußboden bis zur Unterkante von Decke oder Dachschräge.
Zählt ein Spitzboden als Vollgeschoss?
Selten, weil er meist nicht genug Fläche mit 2,30 Metern Höhe hat.
Kann eine Gaube das Ergebnis ändern?
Ja, Gauben vergrößern die Fläche mit ausreichender Höhe.
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- Dachgeschoss Vollgeschoss
- Vollgeschoss Definition
- 2/3 Regel Dachgeschoss
- Kellergeschoss Vollgeschoss
- lichte Höhe 2,30 m
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