Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann gesetzlicher Urlaub verfällt
Nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe sie rechtfertigen. Der übertragene Urlaub muss dann bis zum 31. März genommen werden, sonst verfällt er.
Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 2018 (C-684/16) und des Bundesarbeitsgerichts von 2019 (9 AZR 541/15) gilt diese Frist aber nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt hat. Er muss Sie konkret und rechtzeitig auffordern, den Urlaub zu nehmen, und klar auf den drohenden Verfall hinweisen. Fehlt der Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen.
Bei langer Krankheit gilt eine Sonderregel. Wer das ganze Urlaubsjahr arbeitsunfähig war, verliert den gesetzlichen Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres. Wer im Laufe des Jahres erkrankt ist, behält den Urlaub nach dem BAG-Urteil vom 20.12.2022 (9 AZR 266/20) auch über diese Frist hinaus, wenn der Hinweis fehlte.
Hinweis, Abgeltung und Verjährung
Der Hinweis des Arbeitgebers sollte in Textform erfolgen, die genaue Zahl der Resttage nennen und erklären, dass der Urlaub sonst am Jahresende oder am 31. März verfällt. Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag oder ein Aushang reicht nach der Rechtsprechung nicht. Bewahren Sie entsprechende Schreiben auf, denn im Streitfall muss der Arbeitgeber den Hinweis beweisen.
Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht genommener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten. Der Abgeltungsanspruch selbst kann durch tarifliche Ausschlussfristen verfallen und unterliegt der dreijährigen Verjährung. Nach dem BAG beginnt die Verjährung des Urlaubsanspruchs erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber auf den Urlaub hingewiesen hat.
Die Regeln betreffen den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen. Für vertraglichen oder tariflichen Mehrurlaub können Arbeits- und Tarifverträge eigene Fristen vereinbaren, wenn sie dies klar regeln. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag, wenn mehr als 20 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche vereinbart sind.
Diese Berechnung gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. In Zweifelsfällen helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Geldsumme bei Ausscheiden ermittelt der Rechner für Urlaubsabgeltung, den anteiligen Anspruch der Urlaubstage-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Urlaub sichern.
- Hinweis: Aufbewahren.
- Antrag: Rechtzeitig stellen.
- Krankheit: 15 Monate beachten.
- Vertrag: Mehrurlaub prüfen.
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Häufige Fragen
Wann verfällt mein Resturlaub?
In der Regel am 31. Dezember oder bei Übertragung am 31. März des Folgejahres, aber nur nach Hinweis des Arbeitgebers.
Verfällt Urlaub, wenn der Arbeitgeber nicht hinweist?
Nein, ohne rechtzeitigen Hinweis bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen.
Was passiert mit Urlaub bei langer Krankheit?
Er verfällt in der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres.
Darf mein Arbeitgeber Resturlaub einfach streichen?
Nur wenn er rechtzeitig und konkret auf Urlaub und Verfall hingewiesen hat.
Gilt der 31. März auch für Mehrurlaub?
Nicht zwingend; Arbeits- und Tarifverträge können für Mehrurlaub eigene Fristen regeln.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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