Beruf & Arbeitszeit

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen

Tragen Sie Ihre Arbeitstage pro Woche und die vollen Monate mit Schwerbehinderung im Jahr ein. Der Rechner zeigt den Zusatzurlaub und den Urlaub insgesamt.

Arbeitszeit und Zeitraum
Im Jahr der Feststellung oder des Eintritts nur die vollen Monate.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie viel Zusatzurlaub steht mir zu?

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von einer Arbeitswoche im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das fünf Arbeitstage. Arbeiten Sie an mehr oder weniger Tagen pro Woche, erhöht oder verringert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

Der Zusatzurlaub kommt zum gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Urlaub hinzu. Er wird wie der übrige Urlaub bezahlt und unterliegt grundsätzlich denselben Regeln für Übertragung und Verfall. Sieht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen längeren Zusatzurlaub vor, gilt die günstigere Regelung.

Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des ganzen Kalenderjahres, gibt es den Zusatzurlaub nur anteilig: ein Zwölftel für jeden vollen Monat. Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet. Der Rechner zeigt den rechnerischen Wert und den Anspruch nach dieser Rundung.

Zusatzurlaub=Arbeitstage pro Woche⋅volle Monate12; Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet\text{Zusatzurlaub} = \frac{\text{Arbeitstage pro Woche} \cdot \text{volle Monate}}{12};\ \text{Bruchteile ab}\,0{,}5\,\text{Tagen werden aufgerundet}

Beispiel: Fünf-Tage-Woche, Schwerbehinderung seit Juni, also sieben volle Monate, 30 Tage regulärer Urlaub: Rechnerisch ergeben sich 5 × 7 ÷ 12 = 2,92 Tage. Da der Bruchteil über einem halben Tag liegt, wird auf 3 Arbeitstage Zusatzurlaub aufgerundet. Insgesamt stehen Ihnen 33 Urlaubstage zu.

Voraussetzungen und Antrag

Anspruch haben nur schwerbehinderte Menschen, also Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben zwar besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub. Maßgeblich ist der Bescheid des Versorgungsamts; die Feststellung wirkt in der Regel auf den Tag der Antragstellung zurück.

Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, kann der Zusatzurlaub auch für vergangene Zeiträume entstehen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber deshalb frühzeitig über den Antrag und legen Sie den Bescheid vor, sobald er vorliegt. Ohne Kenntnis der Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewähren.

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres, gelten für den regulären Urlaub die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes zur Teilurlaubsberechnung. Für den Zusatzurlaub tragen Sie dann die vollen Monate ein, in denen das Arbeitsverhältnis und die Schwerbehinderung gleichzeitig bestanden. Den regulären Urlaubsanspruch berechnet der Urlaubstage-Rechner.

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird auch der Zusatzurlaub abgegolten. Die Höhe zeigt der Urlaubsabgeltung-Rechner. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; bei Fragen helfen Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Integrationsfachdienst oder Sozialverbände.

Tipps und typische Fehler

Zusatzurlaub sichern.

  • Bescheid: Vorlegen.
  • Rückwirkend: Nachfordern.
  • Teilzeit: Anteilig.
  • Vertretung: SBV fragen.

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Häufige Fragen

Wie viele Tage Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?

Eine Arbeitswoche, also fünf Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Haben Gleichgestellte Anspruch auf Zusatzurlaub?

Nein, nur schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50.

Wie wird der Zusatzurlaub im ersten Jahr berechnet?

Ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Verfällt der Zusatzurlaub am Jahresende?

Er folgt grundsätzlich den Regeln des übrigen Urlaubs.

Gilt der Zusatzurlaub auch in Teilzeit?

Ja, er richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche.

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