Wann wird Urlaub ausgezahlt?
Urlaub soll in der Regel genommen und nicht ausgezahlt werden. Endet das Arbeitsverhältnis aber, und ist der Urlaub nicht mehr in Freizeit zu nehmen, muss der Arbeitgeber ihn nach § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz abgelten. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub und meist auch für den vertraglichen Mehrurlaub, falls nichts anderes vereinbart ist.
Wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht, hängt vom Zeitpunkt des Ausscheidens ab. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat den vollen Jahresanspruch. Wer in der ersten Jahreshälfte geht, erhält für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel.
Bruchteile von Urlaubstagen werden ab einem halben Tag auf volle Tage aufgerundet. Bruchteile unter einem halben Tag bleiben bestehen und werden nicht abgerundet. Von dem Anspruch ziehen Sie den schon genommenen Urlaub ab, der Rest ist der abzugeltende Urlaub.
Worauf Sie achten sollten
Die Abgeltung ist wie Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie bekommen daher weniger als den Bruttobetrag ausgezahlt. Wird der Betrag in einem anderen Jahr als dem Austrittsjahr gezahlt, kann sich die Steuer erhöhen, weil der Betrag dann als sonstiger Bezug zählt.
Für die Berechnung gilt das Referenzprinzip: Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden, einschließlich Provisionen und regelmäßiger Zulagen, aber ohne Überstundenvergütung. Eine Berechnung nach dem Monatsgehalt durch 30 weicht davon leicht ab.
Urlaub verfällt meist nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret zum Nehmen aufgefordert hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen. Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten, deshalb sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend machen. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Praktisch ist es, vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu prüfen, ob sich der Urlaub nicht doch in Freizeit nehmen lässt, etwa während der Kündigungsfrist. Das ist oft besser, weil Sie dann weiter Gehalt beziehen und der Urlaub nicht als Einmalzahlung versteuert wird. Eine einvernehmliche Freistellung kann den Resturlaub einschließen.
Tipps und typische Fehler
Urlaub richtig abgelten.
- Referenzzeitraum: Die letzten 13 Wochen zählen.
- Teilurlaub: Ab einem halben Tag wird aufgerundet.
- Frist: Anspruch schriftlich geltend machen.
- Netto: Es fallen Steuer und Abgaben an.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
- Fünftelregelung-Rechner
- Sperrzeit-Rechner Arbeitslosengeld
- Aufhebungsvertrag-Rechner
- Stundenlohn-Rechner
- Arbeitszeitrechner
- Überstunden-Rechner
- Gehaltserhöhung-Rechner
- Kündigungsfrist-Rechner
Alle Rechner dieser Kategorie oder alle Rechner A–Z.
Auch gesucht als
Dieser Rechner hilft bei diesen und ähnlichen Fragen:
- Urlaubsabgeltung
- Resturlaub auszahlen
- Urlaub ausbezahlt bekommen
- Urlaubsauszahlung berechnen
- Urlaub bei Kündigung
- Resturlaub Kündigung
Häufige Fragen
Wie wird Resturlaub ausgezahlt?
Mit dem Tagessatz aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, multipliziert mit den nicht genommenen Urlaubstagen.
Wie viel Urlaub steht mir beim Ausscheiden zu?
Nach erfüllter Wartezeit und Austritt nach dem 30. Juni der volle Jahresurlaub, sonst ein Zwölftel pro vollem Monat.
Ist die Auszahlung steuerpflichtig?
Ja. Die Urlaubsabgeltung unterliegt Lohnsteuer und Sozialversicherung, der Auszahlungsbetrag ist also netto geringer.
Wird Resturlaub immer ausgezahlt?
Nur wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Wie rechne ich den Tagessatz?
Brutto der letzten 13 Wochen geteilt durch 13 mal Arbeitstage pro Woche.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.