Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?
Während des Urlaubs zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Wie hoch es ist, regelt § 11 des Bundesurlaubsgesetzes: Maßgeblich ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung bleibt dabei außer Betracht. Wer ein festes Monatsgehalt bezieht, erhält es im Urlaub einfach weiter; die Berechnung ist vor allem bei schwankendem Verdienst wichtig.
Schwankende Verdienste entstehen etwa durch Stundenlohn mit wechselnder Stundenzahl, Provisionen, Akkordlohn oder Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die regelmäßig anfallen. In diesen Fällen wird der Verdienst der 13 Wochen durch die Zahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt. Das Ergebnis ist das durchschnittliche Tagesentgelt, das für jeden Urlaubstag gezahlt wird.
Der Rechner teilt den Verdienst durch 13 Wochen mal Arbeitstage pro Woche und multipliziert das Tagesentgelt mit Ihren Urlaubstagen. Arbeiten Sie an vier Tagen pro Woche, sind es 52 Arbeitstage im Bezugszeitraum, bei fünf Tagen 65. Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, einer zusätzlichen Zahlung, die nur aufgrund von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung zusteht.
Was zählt mit und was nicht
Nicht nur vorübergehende Verdiensterhöhungen, die im Bezugszeitraum oder während des Urlaubs wirksam werden, sind voll zu berücksichtigen. Steigt etwa der Stundenlohn zwei Wochen vor dem Urlaub dauerhaft, wird so gerechnet, als hätte der höhere Lohn im ganzen Zeitraum gegolten. Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Arbeitsversäumnis mindern den Durchschnitt dagegen nicht.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresboni, die nicht an die Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gebunden sind, gehören in der Regel nicht in den Durchschnitt. Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, etwa Kost und Logis, sind für die Urlaubsdauer angemessen in bar abzugelten. Tarifverträge dürfen von der 13-Wochen-Regel abweichen und regeln oft einen anderen Bezugszeitraum.
Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen, in der Praxis wird es meist mit der normalen Lohnabrechnung gezahlt. Es ist wie normaler Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, berechnet der Urlaubstage-Rechner; bei Teilzeit und Wechsel der Arbeitstage hilft er auch bei der anteiligen Berechnung.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er nach § 7 Absatz 4 BUrlG abgegolten. Die Höhe richtet sich nach denselben Grundsätzen; dafür gibt es den Urlaubsabgeltung-Rechner. Bei Krankheit gilt dagegen die Entgeltfortzahlung mit eigenem Berechnungsweg. Im Zweifel geben Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung Auskunft.
Tipps und typische Fehler
Urlaub richtig bezahlen.
- Überstunden: Herausrechnen.
- Erhöhung: Voll ansetzen.
- Tarif: Vorrang prüfen.
- Abrechnung: Kontrollieren.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Zählen Überstunden zum Urlaubsentgelt?
Nein, die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung bleibt nach § 11 BUrlG außer Betracht.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Urlaubsentgelt ist das weitergezahlte Gehalt im Urlaub, Urlaubsgeld eine freiwillige oder tarifliche Zusatzzahlung.
Welcher Zeitraum ist maßgeblich?
Die letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Bekomme ich im Urlaub auch Zuschläge bezahlt?
Regelmäßig anfallende Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, fließen in den 13-Wochen-Durchschnitt ein.
Gilt die 13-Wochen-Regel auch für Minijobber?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.
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- Durchschnittsverdienst Urlaub
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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