Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Ein Zwölftel je vollem Monat
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Urlaubsansprüche entstehen trotzdem weiter, denn das Bundesurlaubsgesetz knüpft an das bestehende Arbeitsverhältnis an, nicht an die geleistete Arbeit. Der Arbeitgeber darf den Urlaub aber nach § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
Entscheidend ist der volle Kalendermonat. Beginnt die Elternzeit am 15. März, zählt der März nicht, denn er ist nur zur Hälfte betroffen. Erst der April ist ein voller Monat. Der Rechner prüft für jedes Kalenderjahr, welche Monate vollständig in der Elternzeit liegen, und rechnet die Kürzung für das gewählte Jahr aus.
Die Kürzung geschieht nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss sie Ihnen gegenüber erklären, vor oder nach der Elternzeit. Unterlässt er das, bleibt Ihnen der volle Anspruch. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit bei demselben Arbeitgeber, ist eine Kürzung nicht erlaubt, denn dann erwerben Sie den Urlaub durch Ihre Teilzeitarbeit.
Was mit dem Urlaub nach der Elternzeit passiert
Urlaub, den Sie vor Beginn der Elternzeit nicht mehr nehmen konnten, verfällt nicht. Der Arbeitgeber muss ihn nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Planen Sie Ihren Resturlaub deshalb frühzeitig, etwa direkt im Anschluss an die Elternzeit.
Endet das Arbeitsverhältnis während oder direkt nach der Elternzeit, ist der verbleibende Urlaub abzugelten, also auszuzahlen. Auch dann darf der Arbeitgeber nur für volle Monate kürzen. Den Wert eines Urlaubstags ermitteln Sie mit dem Rechner für die Urlaubsabgeltung.
Ob Bruchteile von Urlaubstagen auf- oder abgerundet werden, regelt das Gesetz für diese Kürzung nicht ausdrücklich. Häufig enthalten Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regel. Der Rechner zeigt die exakten Werte mit zwei Nachkommastellen. Klären Sie mit der Personalabteilung, wie Ihr Arbeitgeber Bruchteile behandelt.
Mutterschutzzeiten zählen nicht als Elternzeit und dürfen den Urlaub nicht kürzen. Beginnt die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz, beginnt die Kürzung daher erst mit dem ersten vollen Kalendermonat Elternzeit. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Urlaub sichern.
- Vorher: Resturlaub planen.
- Monate: Nur volle zählen.
- Teilzeit: Keine Kürzung.
- Danach: Resturlaub nehmen.
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Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub wegen Elternzeit kürzen?
Ja, um ein Zwölftel je vollem Kalendermonat Elternzeit, wenn er die Kürzung erklärt.
Zählt ein angebrochener Monat?
Nein. Nur volle Kalendermonate in Elternzeit führen zu einer Kürzung.
Verfällt mein Resturlaub durch die Elternzeit?
Nein. Er wird nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt.
Entsteht Urlaub im Mutterschutz?
Ja, Mutterschutzzeiten gelten als Beschäftigungszeiten und mindern den Urlaub nicht.
Muss der Arbeitgeber die Kürzung schriftlich erklären?
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, aber eine Erklärung ist nötig.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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