Beruf & Arbeitszeit

Ende der Elternzeit berechnen

Tragen Sie Beginn und Dauer der Elternzeit ein. Der Rechner zeigt den letzten Tag der Elternzeit und die restlichen Monate.

Ihre Elternzeit
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wann endet meine Elternzeit?

Eltern haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit je Kind und Elternteil. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt und besonders vor Kündigung geschützt. Wer Elternzeit beantragt, muss den genauen Zeitraum angeben. Der Rechner bestimmt aus Beginn und Dauer den letzten Tag.

Die Elternzeit endet am Tag vor dem gleichen Kalendertag des Monats, in dem die gewählte Dauer abläuft. Wer am 1. März 2026 für zwölf Monate beginnt, hat am 28. Februar 2027 den letzten Elternzeittag. Fällt der entsprechende Tag in einem kürzeren Monat weg, endet die Zeit am Monatsletzten.

Zusätzlich sehen Sie die Dauer in Tagen und wie viele Monate von den 36 noch übrig sind. Bis zu 24 Monate lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen.

Ende=Beginn+Dauer in Monaten−1 Tag (bei fehlendem Kalendertag: Monatsletzter)\text{Ende} = \text{Beginn} + \text{Dauer in Monaten} - 1\,\text{Tag}\,\left(\text{bei fehlendem Kalendertag}:\ \text{Monatsletzter}\right)

Beispiel: Beginn 1. März 2026, Dauer 12 Monate: Ende am Sonntag, 28. Februar 2027, insgesamt 365 Tage. Von den 36 Monaten bleiben 24 Monate übrig.

Elternzeit richtig beantragen

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn sie vor dem dritten Geburtstag liegt, und spätestens 13 Wochen vor Beginn für die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag. Für die ersten zwei Jahre müssen Sie verbindlich festlegen, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen.

Die Elternzeit lässt sich je Elternteil in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden erlaubt; in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht unter Bedingungen ein Anspruch darauf.

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit regelt die Freistellung, das Elterngeld den Einkommensersatz. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, berechnet der Elterngeld-Rechner. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet; das Ende des Mutterschutzes zeigt der Mutterschutz-Rechner.

Der Rechner liefert eine Orientierung. Bei Fragen zu Anmeldung, Aufteilung und Kündigungsschutz helfen Personalabteilung, Elterngeldstelle oder eine arbeitsrechtliche Beratung.

Planen Sie die Elternzeit gemeinsam mit dem Arbeitgeber frühzeitig, damit Vertretung und Rückkehr geregelt sind. Notieren Sie Beginn und Ende auch im Antrag auf Elterngeld, denn die Bezugsmonate richten sich nach dem Geburtstag des Kindes, die Elternzeit dagegen nach dem gewählten Zeitraum. Beide müssen nicht übereinstimmen.

Tipps und typische Fehler

Elternzeit planen.

  • Frist: Sieben Wochen vorher.
  • Schriftlich: Anmelden.
  • Teilzeit: Bis 32 Stunden.
  • Elterngeld: Separat beantragen.

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Häufige Fragen

Wie lange darf Elternzeit dauern?

Bis zu 36 Monate je Kind und Elternteil.

Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn, nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit.

Kann ich die Elternzeit aufteilen?

Ja, je Elternteil in bis zu drei Abschnitte.

Bin ich in der Elternzeit kündbar?

Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

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