Alltag

Mutterschaftsgeld berechnen: Krankenkasse und Arbeitgeber

Tragen Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen ein. Der Rechner zeigt Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und die Gesamtsumme im Mutterschutz.

Einkommen und Geburt
Monatliches Nettoeinkommen vor der Schutzfrist, im Durchschnitt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wer Mutterschaftsgeld bekommt

Werdende Mütter in einem Arbeitsverhältnis erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Es wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach. Gesetzlich Versicherte bekommen es von ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der die Lücke zum durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor der Schutzfrist schließt. Zusammen erhalten Sie also in der Regel Ihr volles Netto.

Privat Versicherte erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung höchstens 210 Euro einmalig. Den Zuschuss des Arbeitgebers erhalten sie trotzdem. Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt, wenn sie nicht familienversichert sind.

Der Rechner teilt die Gesamtsumme in den Teil der Krankenkasse und den Teil des Arbeitgebers.

Netto pro Tag=Netto pro Monat30\text{Netto pro Tag} = \frac{\text{Netto pro Monat}}{30}Mutterschaftsgeld=min (13 €; Netto pro Tag)×Tage\text{Mutterschaftsgeld} = \text{min}\,\left(13\,€;\ \text{Netto pro Tag}\right) \times \text{Tage}Zuschuss=(Netto pro Tag−13 €)×Tage\text{Zuschuss} = \left(\text{Netto pro Tag} - 13\,€\right) \times \text{Tage}

Beispiel: Bei 2.400 € Netto im Monat sind es 80 € pro Tag. Die Krankenkasse zahlt 13 € täglich, der Arbeitgeber 67 €. Bei 98 Tagen Mutterschutz ergibt das 1.274 € Mutterschaftsgeld und 6.566 € Zuschuss, insgesamt 7.840 €.

Besonderheiten

Die tatsächliche Berechnung nutzt die letzten drei abgerechneten Kalendermonate und kann abweichen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nicht mitgerechnet. Maßgeblich ist die Bescheinigung des Arbeitgebers für die Krankenkasse.

Während der Schutzfrist bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen, Urlaubsansprüche laufen weiter, und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Auch nach der Geburt besteht ein Kündigungsverbot bis vier Monate nach der Entbindung.

An das Mutterschaftsgeld schließt sich meist das Elterngeld an. Zeiten mit Mutterschaftsgeld werden auf das Elterngeld angerechnet. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle. Planen Sie ihn früh, damit es keine Lücke gibt.

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Berechnung mit 30 Tagen pro Monat. Er ersetzt weder die Auskunft der Krankenkasse noch die Gehaltsabrechnung.

Wer selbstständig ist oder freiwillig gesetzlich versichert, erhält statt Mutterschaftsgeld oft Krankengeld oder gar keine Leistung, je nach Wahltarif. Klären Sie das früh mit Ihrer Krankenkasse. Für Beamtinnen gelten die Regeln der Mutterschutzverordnung, die Bezüge werden in der Regel weitergezahlt.

Fragen Sie im Zweifel bei der Personalabteilung nach der genauen Berechnung und den benötigten Unterlagen.

Tipps und typische Fehler

Mutterschaft finanziell planen.

  • Antrag: Bescheinigung vom Frauenarzt an die Krankenkasse.
  • Elterngeld: Früh beantragen, damit es keine Lücke gibt.
  • Kündigungsschutz: Bis vier Monate nach der Geburt.
  • Privat versichert: Einmalig 210 Euro vom Bundesamt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf das bisherige Netto auf.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- oder Frühgeburt zwölf Wochen danach.

Bekommen Privatversicherte Mutterschaftsgeld?

Sie erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro, plus den Arbeitgeberzuschuss.

Wie viel zahlt die Krankenkasse an Mutterschaftsgeld?

Bis zu 13 Euro pro Tag, dazu kommt der Zuschuss des Arbeitgebers.

Wie lange gilt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsgeburt zwölf Wochen danach.

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