Studium & BAföG

Studentenunterhalt: Wie viel Bedarf bleibt ungedeckt?

Wie viel Unterhalt könnten Eltern für ein studierendes Kind schulden? Tragen Sie Bedarf, Kindergeld, BAföG und Verdienst ein. Der Rechner zeigt den ungedeckten Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Ihre Angaben
Düsseldorfer Tabelle 2026: 990 Euro bei eigenem Haushalt, darin 440 Euro Warmmiete.
Kindergeld 2026: 259 Euro pro Monat, wird bei Volljährigen voll angerechnet.
Das BAföG-Darlehen kann gesondert beurteilt werden, tragen Sie den Zuschuss ein.
Nebenjob netto, nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Unterhalt für Studierende

Eltern müssen ihrem Kind auch nach dem Schulabschluss Unterhalt zahlen, bis es eine erste Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Wie viel, regelt die Düsseldorfer Tabelle. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, nennt sie einen festen Bedarf von 990 Euro im Monat, darin sind 440 Euro Warmmiete enthalten. Der Betrag gilt auch 2026 unverändert.

Von diesem Bedarf werden die eigenen Mittel abgezogen. Das Kindergeld mindert den Bedarf bei volljährigen Kindern voll. Dazu zählen BAföG-Zuschüsse und eigener Verdienst, soweit sie nicht als Nebenjob-Pauschalen frei bleiben. Der Rest ist der ungedeckte Bedarf, den die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen zahlen müssen, soweit es ihr Selbstbehalt zulässt.

ungedeckter Bedarf=Bedarf−Kindergeld−BAfo¨G−eigener Verdienst\text{ungedeckter Bedarf} = \text{Bedarf} - \text{Kindergeld} - \text{BAföG} - \text{eigener Verdienst}

Beispiel: Bei einem Bedarf von 990 Euro, 259 Euro Kindergeld und 300 Euro Verdienst bleiben 990 − 259 − 300 = 431 Euro ungedeckt. Bei zwei Elternteilen mit ähnlichem Einkommen wären das rund 215,50 Euro je Elternteil.

Was der Rechner nicht klärt

Ob Eltern tatsächlich zahlen müssen, hängt von ihrer Leistungsfähigkeit ab. Sie müssen ihren eigenen angemessenen Bedarf nicht gefährden, der durch den Selbstbehalt geschützt ist. Bei höheren Einkommen kann ein höherer Bedarf als 990 Euro gelten, etwa bei teuren Studienorten.

Eltern müssen nur für eine angemessene Ausbildung zahlen, die zügig betrieben wird. Wer das Studium ohne Grund lange verzögert oder mehrfach wechselt, kann den Anspruch verlieren. BAföG geht dem Unterhalt vor, wenn Anspruch besteht. Das Amt kann den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern auf sich überleiten.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit den Eltern hilft eine Beratungsstelle, das Studierendenwerk oder die Rechtsberatung der Hochschule weiter. Sie erklären die Rechte, bevor Sie Ansprüche geltend machen.

Ein Beispiel ohne Nebenjob

Ohne eigenen Verdienst und ohne BAföG bleiben bei 990 Euro Bedarf und 259 Euro Kindergeld 731 Euro ungedeckt. Wer zu Hause wohnt, hat einen niedrigeren Bedarf, weil keine eigene Miete anfällt, hier hilft die Düsseldorfer Tabelle mit einer eigenen Stufe. Der Rechner nutzt die Stufe für Studierende mit eigenem Haushalt. Weitere Hinweise finden Sie bei den Verbraucherzentralen und den Beratungsstellen der Studierendenwerke. Bei Streit lohnt sich ein Gespräch mit einer Beratung, bevor Sie Ansprüche geltend machen.

Tipps und typische Fehler

Zum Unterhalt:

  • Zügig studieren: Sonst droht Verlust.
  • BAföG prüfen: Geht vor.
  • Beratung nutzen: Studierendenwerk.
  • Einkommen der Eltern: Bestimmt die Zahlung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Unterhalt für Studierende 2026?

Der Bedarf liegt nach der Düsseldorfer Tabelle bei 990 Euro im Monat, abzüglich Kindergeld und eigener Mittel.

Wird das Kindergeld angerechnet?

Ja, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang, 2026 mit 259 Euro.

Haben Eltern eine Pflicht, den Unterhalt zu zahlen?

Ja, bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung, soweit sie leistungsfähig sind und das Studium zügig betrieben wird.

Bis wann müssen Eltern Unterhalt zahlen?

Bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung, wenn das Studium zügig betrieben wird.

Geht BAföG vor Unterhalt?

BAföG wird auf den Bedarf angerechnet, das Amt kann Ansprüche gegen die Eltern auf sich überleiten.

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