Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Die Verdienstgrenze beim BAföG
Eigenes Einkommen mindert das BAföG nur, wenn es eine bestimmte Grenze übersteigt. Die Grenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro brutto im Monat. Wer weniger verdient, kann ohne Kürzung arbeiten. Dahinter steckt eine Rechnung: Von 603 Euro bleiben nach Abzug von Werbungskosten (102,50 Euro), Sozialpauschale (22,3 Prozent) und einem Freibetrag von 389 Euro genau null Euro anrechenbar.
Wer mehr verdient, hat nicht sofort den vollen Betrag verloren. Es wird nur der Teil über der Grenze angerechnet, und zwar nach Abzug der Pauschalen. Von jedem zusätzlichen Euro brutto werden rund 78 Cent vom BAföG abgezogen, der Rest bleibt Ihnen. Der Verdienst wird dabei als gleichbleibend für den Bewilligungszeitraum betrachtet.
Worauf Sie achten sollten
Die Zahlen gelten für den Bewilligungszeitraum, meist zwölf Monate. Wenn Sie nur in einzelnen Monaten mehr verdienen, wird die Summe auf den ganzen Zeitraum verteilt. Ein einmaliger hoher Verdienst in den Semesterferien wirkt dann geringer, als ein dauerhaft hoher.
Ein Nebenjob ändert den Bescheid nicht automatisch. Sie müssen Änderungen Ihres Einkommens melden, und die Behörde rechnet nach. Wer zu viel BAföG erhalten hat, muss es zurückzahlen. Bei deutlich sinkendem Einkommen können Sie dagegen einen Änderungsantrag stellen.
Steuern und Sozialabgaben auf den Verdienst sind im Ergebnis nicht abgezogen. Wie viel netto bleibt, zeigt der Werkstudent-Rechner. Bei einem Minijob bis 603 Euro zahlen Sie keine Lohnsteuer und nur einen kleinen Rentenbeitrag.
Sinnvolle Strategien für den Nebenjob
Wer knapp über der Grenze verdient, verliert vom BAföG fast so viel, wie er zusätzlich einnimmt: Von jedem Euro über der Grenze bleiben nach Abzug nur etwa 22 Cent netto im Vergleich zu keinem Nebenjob, weil das BAföG um 78 Cent sinkt. Rechnen Sie deshalb gut, bevor Sie Stunden aufstocken. Je nach Höhe kann es sich lohnen, deutlich über die Grenze zu gehen, oder ganz knapp darunter zu bleiben. Ferienjobs mit hohem Einmalverdienst wirken weniger stark, weil das Einkommen auf den Bewilligungszeitraum verteilt wird.
Tipps und typische Fehler
Damit der Nebenjob nicht teuer wird:
- Grenze kennen: 603 Euro brutto im Monat.
- Minijob wählen: Bleibt anrechnungsfrei.
- Einkommen melden: Auch kleine Änderungen.
- Verteilung beachten: Ein hoher Monat wirkt auf zwölf verteilt.
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Häufige Fragen
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Bis 603 Euro brutto im Monat, das ist die Minijob-Grenze 2026. Darüber wird ein Teil auf das BAföG angerechnet.
Wie viel BAföG verliere ich pro zusätzlichem Euro?
Rund 78 Cent von jedem Euro über der Grenze, der Rest bleibt Ihnen.
Gilt die Grenze pro Monat?
Der Verdienst wird auf den Bewilligungszeitraum verteilt, meist zwölf Monate. Ein hoher Einzelmonat wirkt daher geringer.
Gilt die Grenze auch für einen Werkstudentenjob?
Ja, jedes Erwerbseinkommen zählt, ob Minijob oder Werkstudent.
Muss ich den Verdienst melden?
Ja, Änderungen des Einkommens müssen Sie dem BAföG-Amt mitteilen.
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