Studium & BAföG

Berufsausbildungsbeihilfe berechnen

Tragen Sie Wohnsituation, Nettovergütung und das Einkommen Ihrer Eltern ein. Der Rechner schätzt Bedarf, Anrechnung und die monatliche BAB. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind als Felder vorgegeben und lassen sich anpassen.

Ausbildung und Einkommen
Nach § 61 SGB III wie BAföG § 13 Abs. 1 Nr. 1; Stand prüfen.
Wohnpauschale nach BAföG § 13 Abs. 2 Nr. 2; Stand prüfen.
Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel zum Betrieb und zur Berufsschule.
Zum Beispiel Kinderbetreuung oder Arbeitskleidung, soweit anerkannt.
Laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit; Stand prüfen.
Brutto abzüglich Steuern und Sozialpauschale, siehe Steuerbescheid des vorletzten Jahres.
Verheiratete Eltern; für Alleinstehende niedriger; Stand prüfen.
Erhöhung für die Berufsausbildungsbeihilfe; Stand prüfen.
Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wann Azubis Geld von der Arbeitsagentur bekommen

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Azubi nicht bei den Eltern wohnt, weil der Betrieb zu weit entfernt ist, oder dass er volljährig, verheiratet oder selbst Elternteil ist (§ 60 SGB III).

Die Rechnung folgt dem Muster des BAföG: Zuerst wird der Bedarf ermittelt, bestehend aus Grundbedarf, Pauschale für die Unterkunft, Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen. Davon wird das eigene Einkommen abgezogen, bei der Ausbildungsvergütung nach einem Freibetrag. Zuletzt wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, soweit es die Freibeträge übersteigt.

Vom übersteigenden Elterneinkommen bleibt die Hälfte anrechnungsfrei, für jedes weitere Kind mit Freibetrag weitere fünf Prozentpunkte. Was dann noch zum Bedarf fehlt, zahlt die Agentur für Arbeit als BAB.

BAB=Grundbedarf+Unterkunft+Fahrkosten+Sonstiges−(Nettovergu¨tung−Freibetrag)−(Elterneinkommen−Freibetra¨ge)×(50  %−5  % je weiterem Kind)\text{BAB} = \text{Grundbedarf} + \text{Unterkunft} + \text{Fahrkosten} + \text{Sonstiges} - \left(\text{Nettovergütung} - \text{Freibetrag}\right) - \left(\text{Elterneinkommen} - \text{Freibeträge}\right) \times \left(50\,\,\% - 5\,\,\%\,\text{je weiterem Kind}\right)

Beispiel: Eigene Wohnung, Bedarf 442 € + 380 € + 60 € Fahrkosten = 882 €. Von 750 € Nettovergütung werden nach 85 € Freibetrag 665 € angerechnet. Elterneinkommen 4.200 € liegt unter den Freibeträgen von 2.540 € + 901 € + 770 € = 4.211 €, also keine Anrechnung. BAB: 882 € − 665 € = 217 € im Monat, 2.604 € im Jahr.

Antrag, Fristen und Grenzen der Schätzung

Die Bedarfssätze richten sich nach dem BAföG und ändern sich mit jeder BAföG-Reform. Für 2026 ergeben sich nach § 61 SGB III in Verbindung mit § 13 BAföG 442 € Grundbedarf und 380 € für die Unterkunft, zusammen 822 €. Für das Jahr 2027 sind höhere Sätze geplant. Bitte gleichen Sie die Vorgabewerte vor der Planung mit dem aktuellen Merkblatt ab.

Das Einkommen der Eltern wird aus dem Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres ermittelt. Vom Bruttoeinkommen werden Steuern und eine Sozialpauschale abgezogen. Diese Vorarbeit leistet der Rechner nicht; tragen Sie deshalb das bereinigte Monatseinkommen ein. Ist das aktuelle Einkommen deutlich gesunken, kann ein Aktualisierungsantrag sinnvoll sein.

Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Ausbildung. BAB wird rückwirkend höchstens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Die Agentur für Arbeit kann Fahrkosten nur bis zu einer Höchstgrenze übernehmen und berücksichtigt das günstigste Verkehrsmittel. Bei Unterbringung im Wohnheim oder Internat gelten eigene Bedarfssätze.

Die Rechnung ist eine Orientierung und keine verbindliche Auskunft; maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Das Netto der Ausbildungsvergütung berechnet der Azubi-Netto-Rechner, die Förderung im Studium der BAföG-Rechner und das Wohngeld als mögliche Alternative der Wohngeld-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Antrag vorbereiten.

  • Früh: Antrag stellen.
  • Vertrag: Beilegen.
  • Eltern: Steuerbescheid.
  • Miete: Mietvertrag.

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Häufige Fragen

Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?

Azubis in einer anerkannten Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen und deren Einkommen den Bedarf nicht deckt.

Muss BAB zurückgezahlt werden?

Nein, die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss.

Zählt das Einkommen der Eltern?

Ja, soweit es die Freibeträge übersteigt, wird es teilweise angerechnet.

Wo beantrage ich BAB?

Bei der Agentur für Arbeit, online oder schriftlich.

Bekomme ich BAB bei einer schulischen Ausbildung?

Nein, dafür kommt in der Regel Schüler-BAföG in Frage.

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