Studium & BAföG

Aufstiegs-BAföG für die Lehrgangskosten berechnen

Tragen Sie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten des Meisterstücks ein. Höchstbeträge, Zuschuss- und Erlasssatz sind als Standardwerte vorbelegt und lassen sich anpassen.

Ihre Fortbildung
0, wenn kein Prüfungsstück anfällt.
Standardwert, Stand prüfen.
Standardwert, Stand prüfen.
Standardwert, Stand prüfen.
Bezieht sich auf das Darlehen für Lehrgang und Prüfung. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie viel zahlt der Staat für meine Fortbildung?

Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG, fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Betriebswirt und zu vielen weiteren Abschlüssen der höheren Berufsbildung. Es ist unabhängig vom Alter und vom Einkommen, soweit es um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geht. Ein Teil der Kosten wird als Zuschuss gezahlt, den Sie nicht zurückzahlen müssen; den Rest bietet die KfW als zinsgünstiges Darlehen an.

Der Rechner teilt Ihre Kosten in diese Bestandteile auf. Zunächst werden die Gebühren bis zum Höchstbetrag als förderfähig angesetzt, die Kosten des Meisterstücks ebenfalls bis zu ihrem eigenen Höchstbetrag. Darauf wendet der Rechner den Zuschussanteil an. Was übrig bleibt, ist das angebotene Darlehen. Bestehen Sie die Prüfung, wird auf Antrag ein Teil des Darlehens für Lehrgang und Prüfung erlassen.

Weil Höchstbeträge und Prozentsätze bei Reformen angepasst werden, sind sie als Eingabefelder angelegt. Die Standardwerte entsprechen dem zuletzt bekannten Stand und sollten vor einer Entscheidung beim zuständigen Amt oder auf der offiziellen Informationsseite zum Aufstiegs-BAföG geprüft werden. Kosten oberhalb der Höchstbeträge zeigt der Rechner gesondert als nicht gefördert an.

Zuschuss=fo¨rderfa¨hige Kosten×Zuschussanteil; Darlehen=fo¨rderfa¨hige Kosten−Zuschuss; Erlass=Darlehenfu¨r Lehrgangund Pru¨fung×Erlasssatz\text{Zuschuss} = \text{förderfähige Kosten} \times \text{Zuschussanteil};\ \text{Darlehen} = \text{förderfähige Kosten} - \text{Zuschuss};\ \text{Erlass} = \text{Darlehen}\quad \text{für}\ \text{Lehrgang}\quad \text{und}\ \text{Prüfung} \times \text{Erlasssatz}

Beispiel: 8.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und 1.000 Euro für das Meisterstück, Standardwerte 15.000 Euro und 2.000 Euro Höchstbetrag, 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Erlass: förderfähig 9.000 Euro, Zuschuss 4.500 Euro, Darlehen 4.500 Euro. Bei bestandener Prüfung werden 2.000 Euro erlassen (die Hälfte von 4.000 Euro Darlehen für den Lehrgang), es bleiben 2.500 Euro Restdarlehen.

Antrag, Darlehen und Rückzahlung

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt für Aufstiegs-BAföG Ihres Landes, möglichst vor Beginn des Lehrgangs. Förderfähig sind Fortbildungen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten und einen Mindestumfang an Unterrichtsstunden erreichen. Der Bildungsträger muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden, der vom Einkommen und Vermögen abhängt und hier nicht berechnet wird.

Das Darlehen ist ein Angebot. Sie können es ganz, teilweise oder gar nicht annehmen. Während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit ist es in der Regel zins- und tilgungsfrei, danach wird es in monatlichen Raten zurückgezahlt. Über die genauen Konditionen, den aktuellen Zinssatz und die Mindestrate informiert die KfW. Wer das Geld nicht braucht, kann auf das Darlehen verzichten und behält trotzdem den Zuschuss.

Neben dem Erlass bei bestandener Prüfung gibt es weitere Erlassmöglichkeiten, etwa bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens unter bestimmten Bedingungen. Auch Kinderbetreuungszuschläge und Zuschläge für Alleinerziehende sind möglich. Prüfen Sie diese Regeln im aktuellen Gesetz oder in der Beratung des Förderamts, denn sie ändern sich mit jeder Reform.

Der Rechner liefert eine Orientierung für die Finanzplanung, keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der Bescheid des Amts. Für ein Studium gelten andere Regeln; das Studierenden-BAföG zeigt der BAföG-Rechner, einen Studienkredit vergleicht der Studienkredit-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Fortbildung finanzieren.

  • Früh: Antrag vor Beginn.
  • Stand: Sätze prüfen.
  • Darlehen: Optional.
  • Bestehen: Erlass beantragen.

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Häufige Fragen

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Den Zuschuss nicht, das Darlehen schon, abzüglich eines möglichen Erlasses.

Ist das Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nicht, für den Unterhaltsbeitrag schon.

Warum sind die Sätze editierbar?

Höchstbeträge und Prozentsätze ändern sich mit Reformen, bitte den Stand prüfen.

Kann ich das KfW-Darlehen ablehnen?

Ja, der Zuschuss bleibt auch ohne Darlehen erhalten.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Amt für Aufstiegs-BAföG Ihres Landes, möglichst vor Lehrgangsbeginn.

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