Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So wird der BAföG-Anspruch ermittelt
Das BAföG deckt Ihren Bedarf, soweit weder Sie noch Ihre Eltern ihn decken können. Der Bedarf besteht aus dem Grundbedarf von 475 Euro, der Wohnkostenpauschale von 380 Euro bei eigener Wohnung (59 Euro bei den Eltern) und einem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung von 137 Euro. Daraus ergibt sich der Höchstsatz von 992 Euro im Monat.
Davon ziehen die Ämter anrechenbares Einkommen ab. Beim Einkommen der Eltern zählen die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres nach Abzug von Steuern, Sozialpauschale und Werbungskosten. Vom Rest bleibt ein Freibetrag von 2.540 Euro im Monat bei zusammenlebenden Eltern anrechnungsfrei, bei einem Elternteil 1.690 Euro, zuzüglich 770 Euro je weiteres Kind in Ausbildung. Vom darüber liegenden Betrag werden 50 Prozent angerechnet, abzüglich 5 Prozentpunkte je Geschwisterkind.
BAföG = Bedarf − (Elterneinkommen − Freibetrag) × (50 % − 5 % je Kind) − eigener Verdienst − Vermögen über Freibetrag
Bedarf = 475 + Wohnpauschale + Versicherungszuschlag
Was der Rechner nicht abbildet
Das Ergebnis ist eine Schätzung. Das BAföG-Amt prüft die Steuerbescheide Ihrer Eltern und rechnet mit den dort ausgewiesenen Beträgen. Besonderheiten wie Unterhaltszahlungen an andere, Behinderungen, Kinderbetreuung oder Einkünfte aus Vermietung ändern das Ergebnis. Bei Eltern, die getrennt leben, wird jeder Elternteil einzeln betrachtet, hier ersetzt der Rechner das nicht.
Ab 1. April 2027 sind höhere Sätze beschlossen, unter anderem eine Wohnkostenpauschale von 440 Euro. Dieser Rechner nutzt die Werte für das Wintersemester 2026/27. Ein Antrag lohnt sich auch bei knapper Schätzung, denn Sie können ihn jederzeit stellen, er wirkt aber erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie ihn deshalb möglichst früh.
Für den Antrag nutzen Sie die Seite bafög-digital.de. Dort erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Daten den verbindlichen Bescheid, den dieser Rechner nicht ersetzen kann.
Wenn das Einkommen Ihrer Eltern inzwischen deutlich gesunken ist, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann zählt das aktuelle statt des vorletzten Jahres, sofern sich Ihr BAföG dadurch um mindestens 10 Euro im Monat erhöht. Auch bei hohem Elterneinkommen lohnt der Antrag, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen: Dann kann das Amt BAföG vorab zahlen und den Anspruch gegen die Eltern übernehmen.
Das BAföG wird für die Förderungshöchstdauer gezahlt, in der Regel die Regelstudienzeit, bei triftigen Gründen etwas länger. Ein Fachrichtungswechsel nach dem dritten Semester ist nur aus wichtigem Grund möglich. Studienanfänger aus Haushalten mit Bürgergeld oder ähnlichen Leistungen können außerdem die Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten.
Antrag und Fristen
Ein Antrag auf Studien-BAföG läuft über das BAföG-Amt Ihrer Hochschule, meist beim Studierendenwerk. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, deshalb lohnt es sich, den Antrag vor Semesterbeginn zu stellen.
Tipps und typische Fehler
Damit der Antrag gelingt:
- Früh stellen: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
- Unterlagen: Steuerbescheid der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge.
- Änderungen melden: Neuer Nebenjob oder Vermögenszuwachs.
- Folgeantrag: Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
992 Euro im Monat bei eigener Wohnung und studentischer Krankenversicherung, bei den Eltern 671 Euro.
Wie viel dürfen die Eltern verdienen?
Bis zu einem Netto-Einkommen von 2.540 Euro im Monat bei zusammenlebenden Eltern bleibt es anrechnungsfrei, darüber wird es teilweise angerechnet.
Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
Nein, nur die Hälfte als zinsloses Darlehen, höchstens 10.010 Euro.
Wie wird das Einkommen der Eltern angerechnet?
Von den bereinigten Netto-Einkünften bleibt ein Freibetrag frei, vom Rest werden 50 Prozent angerechnet, abzüglich 5 Prozentpunkte je Geschwister.
Wie lange gibt es BAföG?
Für die Förderungshöchstdauer, meist die Regelstudienzeit. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.
Was passiert, wenn das Einkommen meiner Eltern gesunken ist?
Sie können einen Aktualisierungsantrag stellen, dann zählt das aktuelle Einkommen, wenn das BAföG dadurch um mindestens 10 Euro im Monat steigt.
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