Studium & BAföG

BAföG-Rechner 2026/27: Wie viel BAföG steht Ihnen zu?

Wie viel BAföG können Sie als Studierende oder Studierender erwarten? Tragen Sie das Einkommen Ihrer Eltern, Ihre Wohnform und einen eventuellen Nebenverdienst ein. Der Rechner schätzt den monatlichen Betrag und zeigt, wie sich Einkommen und Vermögen auswirken.

Ihre Angaben
Die Wohnkostenpauschale beträgt 380 Euro, bei den Eltern nur 59 Euro.
Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung erhöht den Bedarf.
Zusammenlebende Eltern haben zusammen 2.540 Euro Freibetrag, ein Elternteil allein 1.690 Euro.
Bruttoeinkünfte laut Steuerbescheid des vorletzten Jahres. Ohne Einkommen tragen Sie 0 ein.
Bei nur einem Elternteil wird dieser Wert ignoriert.
Geschwister in Schule oder Studium, die selbst Anspruch haben könnten, ohne Sie selbst.
Nebenjob oder Werkstudentenjob. Bis 603 Euro brutto bleibt er anrechnungsfrei.
Sparguthaben, Wertpapiere und Ähnliches am Tag der Antragstellung.
Vermögen über dem Freibetrag wird auf den Bewilligungszeitraum angerechnet.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

So wird der BAföG-Anspruch ermittelt

Das BAföG deckt Ihren Bedarf, soweit weder Sie noch Ihre Eltern ihn decken können. Der Bedarf besteht aus dem Grundbedarf von 475 Euro, der Wohnkostenpauschale von 380 Euro bei eigener Wohnung (59 Euro bei den Eltern) und einem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung von 137 Euro. Daraus ergibt sich der Höchstsatz von 992 Euro im Monat.

Davon ziehen die Ämter anrechenbares Einkommen ab. Beim Einkommen der Eltern zählen die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres nach Abzug von Steuern, Sozialpauschale und Werbungskosten. Vom Rest bleibt ein Freibetrag von 2.540 Euro im Monat bei zusammenlebenden Eltern anrechnungsfrei, bei einem Elternteil 1.690 Euro, zuzüglich 770 Euro je weiteres Kind in Ausbildung. Vom darüber liegenden Betrag werden 50 Prozent angerechnet, abzüglich 5 Prozentpunkte je Geschwisterkind.

BAföG = Bedarf − (Elterneinkommen − Freibetrag) × (50 % − 5 % je Kind) − eigener Verdienst − Vermögen über Freibetrag
Bedarf = 475 + Wohnpauschale + Versicherungszuschlag

Beispiel: Bei 36.000 und 24.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen der Eltern (zusammen 60.000 Euro) und eigener Wohnung beträgt der Bedarf 992 Euro. Nach Abzug von Werbungskosten, Sozialpauschale und Steuern bleiben rund 3.080 Euro netto im Monat. Das liegt etwa 540 Euro über dem Freibetrag, davon werden 50 Prozent angerechnet, also rund 271 Euro. Es bleiben 721 Euro BAföG im Monat, die zur Hälfte als Zuschuss (360 Euro) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt werden. Das BAföG endet in diesem Beispiel bei einem Eltern-Brutto von rund 100.000 Euro, der Rechner nennt den genauen Wert.

Was der Rechner nicht abbildet

Das Ergebnis ist eine Schätzung. Das BAföG-Amt prüft die Steuerbescheide Ihrer Eltern und rechnet mit den dort ausgewiesenen Beträgen. Besonderheiten wie Unterhaltszahlungen an andere, Behinderungen, Kinderbetreuung oder Einkünfte aus Vermietung ändern das Ergebnis. Bei Eltern, die getrennt leben, wird jeder Elternteil einzeln betrachtet, hier ersetzt der Rechner das nicht.

Ab 1. April 2027 sind höhere Sätze beschlossen, unter anderem eine Wohnkostenpauschale von 440 Euro. Dieser Rechner nutzt die Werte für das Wintersemester 2026/27. Ein Antrag lohnt sich auch bei knapper Schätzung, denn Sie können ihn jederzeit stellen, er wirkt aber erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie ihn deshalb möglichst früh.

Für den Antrag nutzen Sie die Seite bafög-digital.de. Dort erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Daten den verbindlichen Bescheid, den dieser Rechner nicht ersetzen kann.

Wenn das Einkommen Ihrer Eltern inzwischen deutlich gesunken ist, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann zählt das aktuelle statt des vorletzten Jahres, sofern sich Ihr BAföG dadurch um mindestens 10 Euro im Monat erhöht. Auch bei hohem Elterneinkommen lohnt der Antrag, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen: Dann kann das Amt BAföG vorab zahlen und den Anspruch gegen die Eltern übernehmen.

Das BAföG wird für die Förderungshöchstdauer gezahlt, in der Regel die Regelstudienzeit, bei triftigen Gründen etwas länger. Ein Fachrichtungswechsel nach dem dritten Semester ist nur aus wichtigem Grund möglich. Studienanfänger aus Haushalten mit Bürgergeld oder ähnlichen Leistungen können außerdem die Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten.

Antrag und Fristen

Ein Antrag auf Studien-BAföG läuft über das BAföG-Amt Ihrer Hochschule, meist beim Studierendenwerk. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, deshalb lohnt es sich, den Antrag vor Semesterbeginn zu stellen.

Tipps und typische Fehler

Damit der Antrag gelingt:

  • Früh stellen: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
  • Unterlagen: Steuerbescheid der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge.
  • Änderungen melden: Neuer Nebenjob oder Vermögenszuwachs.
  • Folgeantrag: Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

992 Euro im Monat bei eigener Wohnung und studentischer Krankenversicherung, bei den Eltern 671 Euro.

Wie viel dürfen die Eltern verdienen?

Bis zu einem Netto-Einkommen von 2.540 Euro im Monat bei zusammenlebenden Eltern bleibt es anrechnungsfrei, darüber wird es teilweise angerechnet.

Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?

Nein, nur die Hälfte als zinsloses Darlehen, höchstens 10.010 Euro.

Wie wird das Einkommen der Eltern angerechnet?

Von den bereinigten Netto-Einkünften bleibt ein Freibetrag frei, vom Rest werden 50 Prozent angerechnet, abzüglich 5 Prozentpunkte je Geschwister.

Wie lange gibt es BAföG?

Für die Förderungshöchstdauer, meist die Regelstudienzeit. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.

Was passiert, wenn das Einkommen meiner Eltern gesunken ist?

Sie können einen Aktualisierungsantrag stellen, dann zählt das aktuelle Einkommen, wenn das BAföG dadurch um mindestens 10 Euro im Monat steigt.

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