Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie der Beitrag berechnet wird
Studierende sind in Deutschland in der Regel in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach einer festen Grundlage, dem BAföG-Bedarfssatz von 855 Euro. Darauf zahlen Sie 10,22 Prozent für die Krankenversicherung, dazu den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und den Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt bei 3,6 Prozent, ab 23 Jahren ohne Kinder bei 4,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und wird mehrmals im Jahr angepasst. Wer unter 25 ist, kann oft über die Eltern kostenlos familienversichert sein, solange das eigene Einkommen die Grenze nicht überschreitet.
Spar-Tipps und Voraussetzungen
Der Grundbeitrag ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Sparen können Sie nur über den Zusatzbeitrag, der um mehrere Zehntel Prozentpunkte variiert. Bei 855 Euro Grundlage bringt jeder Zehntelprozentpunkt nur etwa 0,86 Euro im Monat. Wechseln Sie also nur, wenn Leistungen und Service stimmen und nicht allein wegen des Beitrags.
Die studentische Versicherung gilt bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zum 30. Lebensjahr, Ausnahmen gibt es bei besonderen Gründen. Danach wird eine freiwillige Versicherung nötig, die deutlich teurer ist. Planen Sie dies bei einem langen Studium ein.
Wenn Sie als Werkstudent arbeiten, bleibt die studentische Versicherung bestehen, solange Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ein höherer Verdienst im Minijob ändert daran nichts, aber die Familienversicherung endet bei zu hohem Einkommen.
Studentische Versicherung und Werkstudentenjob
Die studentische Krankenversicherung bleibt auch bei einem Werkstudentenjob bestehen, solange die Arbeitszeit in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche beträgt. Auch Praktika und Nebenjobs während der Ferien ändern daran nichts. Bei dauerhaft höherer Arbeitszeit wird die Beschäftigung versicherungspflichtig, und die studentische Versicherung endet. Klären Sie den Fall im Zweifel mit Ihrer Krankenkasse. Beachten Sie, dass die Beiträge zum Wintersemester angepasst werden können, wenn sich Bemessungsgrundlage oder Zusatzbeitrag ändern. Fragen Sie Ihre Kasse nach dem aktuellen Betrag, bevor Sie fest planen.
Tipps und typische Fehler
Beim Versicherungsschutz beachten:
- Familienversicherung: Bis 25 Jahre kostenlos möglich.
- Zusatzbeitrag vergleichen: Kassen unterscheiden sich.
- Altersgrenze: Bis 30 Jahre oder 14. Fachsemester.
- Nachweis: Bescheinigung an die Hochschule.
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Häufige Fragen
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?
Etwa 120 bis 145 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, je nach Zusatzbeitrag.
Bis wann gilt die studentische Versicherung?
Bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zum 30. Geburtstag, mit Ausnahmen.
Kann ich über meine Eltern versichert bleiben?
Ja, bis 25 Jahre, wenn Ihr Einkommen unter der Familienversicherungsgrenze bleibt.
Wer muss sich als Student versichern?
Alle Studierenden an staatlichen Hochschulen müssen krankenversichert sein, gesetzlich, familienversichert oder privat.
Gibt es Unterschiede zwischen den Kassen?
Nur beim Zusatzbeitrag und bei Zusatzleistungen. Der Grundbeitrag ist gleich.
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