Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was bedeutet Aussteuerung?
Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Das regelt § 48 Abs. 1 SGB V. Der Zeitraum von drei Jahren heißt Blockfrist und beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Sind die 78 Wochen verbraucht, endet der Anspruch. Diesen Zeitpunkt nennt man Aussteuerung.
Wichtig: Die ersten sechs Wochen, in denen meist der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt, zählen bei den 78 Wochen mit. Der Krankengeldanspruch ruht in dieser Zeit nur, er wird aber verbraucht. Auch frühere Phasen der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist werden angerechnet. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht.
Der Rechner zieht die bereits angerechneten Tage von 546 Kalendertagen ab, das sind 78 Wochen, und zählt den Rest ab Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit. Endet die Blockfrist vorher, zeigt er das Ende der Blockfrist als letzten Tag an.
Was nach der Aussteuerung kommt
Die Krankenkasse informiert in der Regel einige Wochen vorher schriftlich über das Ende des Krankengeldes. Wer danach weiter arbeitsunfähig ist, kann sich bei der Agentur für Arbeit melden. Nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung in § 145 SGB III kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, solange über eine Erwerbsminderung nicht entschieden ist. Die Meldung sollte rechtzeitig vor dem letzten Krankengeldtag erfolgen, damit keine Lücke entsteht.
Parallel lohnt der Blick auf die Rentenversicherung. Häufig fordert die Krankenkasse schon während des Krankengeldbezugs zu einem Antrag auf medizinische Rehabilitation auf. Ist die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert, kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Auch die Krankenversicherung muss nach der Aussteuerung geklärt werden: Meist geht sie in eine Versicherung über den Bezug von Arbeitslosengeld oder in eine freiwillige Mitgliedschaft über.
Eine neue Blockfrist mit erneut 78 Wochen gibt es wegen derselben Krankheit nur unter Voraussetzungen: Nach § 48 Abs. 2 SGB V müssen Sie in der neuen Blockfrist bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit versichert sein und zwischendurch mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig oder arbeitsuchend gewesen sein. Wegen einer anderen Krankheit beginnt dagegen eine eigene Blockfrist.
Ob zwei Diagnosen als dieselbe Krankheit gelten, entscheidet die Krankenkasse anhand der Unterlagen. Der Rechner ersetzt diese Prüfung nicht. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse; bei Streit helfen Sozialverbände, Gewerkschaften oder eine Fachanwältin für Sozialrecht. Bei gesundheitlichen Fragen ist ärztlicher Rat maßgeblich.
Tipps und typische Fehler
Aussteuerung vorbereiten.
- Frühzeitig: Arbeitsagentur kontaktieren.
- Unterlagen: AU-Zeiten sammeln.
- Reha: Antrag prüfen.
- Versicherung: Anschluss klären.
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Häufige Fragen
Zählt die Lohnfortzahlung zu den 78 Wochen?
Ja, die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auf die 78 Wochen angerechnet.
Wann beginnt die Blockfrist?
Mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen der betreffenden Krankheit.
Was passiert nach der Aussteuerung?
Meist folgt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung, oft parallel ein Reha- oder Rentenantrag.
Bekomme ich nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld?
Oft ja, über die Nahtlosigkeitsregelung, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Verlängert eine neue Diagnose das Krankengeld?
Nein, kommt eine Krankheit während der AU hinzu, bleibt es bei 78 Wochen.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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