Beruf & Arbeitszeit

Freibetrag beim Hinzuverdienst berechnen

Tragen Sie Brutto und Netto Ihres Erwerbseinkommens ein und geben Sie an, ob ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Der Rechner zeigt, wie viel Sie behalten dürfen.

Ihr Erwerbseinkommen
Standardwert, Stand prüfen.
Standardwert, Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Das Einkommen wird nicht vollständig auf die Leistung angerechnet, sondern erst nach Abzug eines Freibetrags. So soll sich Arbeit auch im Leistungsbezug lohnen. Der Rechner ermittelt diesen Freibetrag nach § 11b SGB II.

Der Freibetrag ist gestaffelt. Die ersten 100 Euro brutto bleiben als Grundfreibetrag frei. Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent frei, vom Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und vom Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro 10 Prozent. Lebt ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft, reicht die letzte Stufe bis 1.500 Euro.

Berechnet wird der Freibetrag vom Brutto, abgezogen wird er aber vom Netto. Bei 800 Euro brutto und 650 Euro netto beträgt der Freibetrag 268 Euro. Angerechnet werden 382 Euro, um die das Bürgergeld sinkt. Grenzen und Prozentsätze können sich mit der laufenden Reform der Grundsicherung ändern, die Standardwerte sind deshalb editierbar; bitte den Stand prüfen.

Freibetrag=min (Brutto; 100)+20  % von 100 bis 520+30  % von 520 bis 1.000+10  % von 1.000 bis 1.200 (mit Kind 1.500); anrechenbar=Netto−Freibetrag\text{Freibetrag} = \text{min}\,\left(\text{Brutto};\ 100\right) + 20\,\,\%\,\text{von}\,100\,\text{bis}\,520 + 30\,\,\%\,\text{von}\,520\,\text{bis}\,1.000 + 10\,\,\%\,\text{von}\,1.000\,\text{bis}\,1.200\,\left(\text{mit Kind}\,1.500\right);\ \text{anrechenbar} = \text{Netto} - \text{Freibetrag}

Beispiel: 800 Euro brutto, 650 Euro netto, kein Kind: Grundfreibetrag 100 Euro, 20 Prozent von 420 Euro sind 84 Euro, 30 Prozent von 280 Euro sind 84 Euro. Freibetrag 268,00 Euro, anrechenbares Einkommen 382,00 Euro; vom Brutto bleiben 33,5 Prozent.

Freibeträge richtig nutzen

Der Grundfreibetrag von 100 Euro deckt pauschal Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Versicherungen ab. Bei einem Einkommen über 400 Euro können Sie stattdessen höhere tatsächliche Kosten nachweisen, wenn sie die 100 Euro übersteigen. Bewahren Sie dafür Belege auf, etwa für Monatsticket oder Arbeitskleidung.

Für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende gelten teils besondere Freibeträge, etwa für Ferienjobs oder Ausbildungsvergütungen. Auch ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen sind bis zu einer Grenze frei. Diese Sonderregeln sind im Rechner nicht abgebildet; das Jobcenter informiert über die geltenden Beträge.

Am meisten bleibt prozentual bei kleinen Einkommen übrig. Mit steigendem Verdienst sinkt der Anteil, den Sie behalten, weil die oberen Stufen niedriger sind. Oberhalb von 1.200 beziehungsweise 1.500 Euro brutto wird jeder weitere Euro netto voll angerechnet. Ob ein Minijob oder ein Midijob günstiger ist, zeigt der Minijob-Midijob-Rechner, das Netto zum Brutto der Brutto-Netto-Rechner.

Den Gesamtanspruch berechnet der Bürgergeld-Rechner, in den Sie das anrechenbare Einkommen von hier übernehmen. Einkommen müssen Sie dem Jobcenter immer melden, auch kleine Beträge. Die Rechnung ist eine Orientierung; verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Tipps und typische Fehler

Mehr behalten.

  • Belege: Kosten über 100 €.
  • Melden: Jeden Verdienst.
  • Stufen: Grenzen kennen.
  • Kind: Höhere Grenze.

Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit

Häufige Fragen

Wie viel darf ich zum Bürgergeld hinzuverdienen?

Frei bleiben 100 Euro und danach gestaffelt 20, 30 und 10 Prozent des Bruttos.

Wird der Freibetrag vom Brutto oder Netto abgezogen?

Er wird vom Brutto berechnet und vom Netto abgezogen.

Was ändert ein Kind im Haushalt?

Die oberste Stufe reicht dann bis 1.500 statt 1.200 Euro.

Muss ich jeden Verdienst melden?

Ja, auch kleine Einkommen müssen dem Jobcenter gemeldet werden.

Bleibt bei einem Minijob alles frei?

Nein, frei bleiben 100 Euro und 20 Prozent des Rests bis zur ersten Stufengrenze.

Auch gesucht als:
  • Hinzuverdienst Bürgergeld
  • Freibetrag Bürgergeld berechnen
  • Bürgergeld dazuverdienen
  • Minijob Bürgergeld Freibetrag
  • Einkommensfreibetrag SGB II
  • Bürgergeld Nebenjob

Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.