Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit startet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anfangszeit sichern, wenn das Unternehmen noch wenig abwirft. Die Förderung läuft in zwei Phasen mit unterschiedlicher Höhe, und genau diese Aufteilung bildet der Rechner ab.
In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang einen Betrag in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeldes und zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro im Monat für die Sozialversicherung. In der zweiten Phase kann die Agentur für weitere neun Monate nur noch die Pauschale zahlen, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen. Beide Werte sind im Rechner editierbar, weil sich die Beträge ändern können; prüfen Sie den aktuellen Stand.
Zusätzlich zeigt der Rechner, wie viele Tage Arbeitslosengeld Ihnen nach der ersten Phase noch bleiben. Die Tage, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes beziehen, werden vom Anspruch abgezogen. Das ist wichtig, falls die Gründung scheitert und Sie wieder Arbeitslosengeld brauchen.
Voraussetzungen und Antrag
Den Zuschuss gibt es nur, wenn bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Außerdem verlangt die Agentur eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder eines Steuerberaters, zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Dazu gehören ein Businessplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und ein Lebenslauf, der Ihre fachliche Eignung zeigt.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall und kann den Antrag ablehnen, etwa wenn eine Vermittlung in eine Stelle als vorrangig angesehen wird. Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Start der Selbstständigkeit und vor der Gewerbeanmeldung, sonst kann der Anspruch verloren gehen. Ein Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft ist dafür der erste Schritt.
Für die zweite Phase stellen Sie einen eigenen Antrag, meist gegen Ende der ersten sechs Monate. Sie müssen darlegen, dass Sie hauptberuflich und mit erkennbarem Einsatz selbstständig tätig sind, etwa durch Umsätze, Aufträge oder Marketingaktivitäten. Die Pauschale soll Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge mitfinanzieren, die Sie als Selbstständige oder Selbstständiger in der Regel selbst tragen.
Die Rechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Beratung. Verbindlich sind der Bescheid und die Auskunft der Agentur für Arbeit; zur steuerlichen Behandlung und zur Absicherung beraten Steuerberater und Gründungsberatungen. Wie viel nach Steuern und Versicherungen aus Ihrem Gewinn bleibt, zeigt der Selbstständig-Netto-Rechner, Ihren nötigen Stundensatz der Stundensatz-Rechner für Selbstständige.
Tipps und typische Fehler
Gründung vorbereiten.
- Antrag: Vor dem Start stellen.
- Restanspruch: Mindestens 150 Tage.
- Businessplan: Tragfähig belegen.
- Phase 2: Rechtzeitig beantragen.
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Häufige Fragen
Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Sechs Monate in Phase 1 und auf Antrag bis zu neun Monate in Phase 2.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein, die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.
Wie viel Restanspruch auf Arbeitslosengeld brauche ich?
Mindestens 150 Tage bei Aufnahme der Selbstständigkeit.
Wo beantrage ich den Gründungszuschuss?
Bei der Agentur für Arbeit, vor Beginn der Selbstständigkeit.
Brauche ich einen Businessplan?
Ja, mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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