Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie viel Insolvenzgeld bekomme ich?
Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, bleiben Löhne oft über Wochen oder Monate aus. Für diesen Fall gibt es das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit. Es ersetzt das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Finanziert wird es über eine Umlage der Arbeitgeber.
Die Höhe entspricht dem Netto, das Sie für diese Monate hätten bekommen müssen. Allerdings wird das Bruttoentgelt höchstens bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Wer darüber verdient, erhält entsprechend weniger als sein volles Netto. Der Rechner kürzt das Netto in diesem Fall vereinfacht im Verhältnis von Grenze zu Bruttolohn.
Bei 4.000 Euro brutto und 2.700 Euro netto liegt das Entgelt unter der Grenze, das Netto wird voll ersetzt. Für drei offene Monate ergibt das 8.100 Euro Insolvenzgeld. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jedes Jahr; der Standardwert im Formular ist deshalb editierbar, bitte den aktuellen Stand prüfen.
Antrag, Frist und Vorfinanzierung
Insolvenzgeld gibt es nur auf Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Frist beträgt zwei Monate nach dem Insolvenzereignis und ist eine Ausschlussfrist: Wer sie versäumt, verliert den Anspruch, es sei denn, das Versäumnis war unverschuldet. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Die Bescheinigung über die offenen Löhne stellt in der Regel der Insolvenzverwalter aus.
Häufig wird das Insolvenzgeld vorfinanziert: Eine Bank zahlt die Löhne schon während des vorläufigen Insolvenzverfahrens aus und lässt sich den Anspruch abtreten. So bekommen Beschäftigte ihr Geld früher, und der Betrieb kann weiterarbeiten. Dafür ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit nötig.
Die Agentur für Arbeit zahlt außerdem die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge für den Insolvenzgeld-Zeitraum an die Krankenkasse. Damit bleibt der Versicherungsschutz bestehen und die Zeiten zählen für die Rente. Das Insolvenzgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.
Lohnrückstände, die älter als drei Monate sind, deckt das Insolvenzgeld nicht. Sie melden sie als Forderung zur Insolvenztabelle an. Endet das Arbeitsverhältnis, prüfen Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld mit dem Arbeitslosengeld-Rechner. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Tipps und typische Fehler
Ansprüche sichern.
- Frist: Zwei Monate.
- Antrag: Früh stellen.
- Belege: Lohnabrechnungen.
- Ältere Rückstände: Zur Tabelle.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
So hoch wie das ausgefallene Netto, begrenzt über die Beitragsbemessungsgrenze.
Für welchen Zeitraum gibt es Insolvenzgeld?
Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis.
Wer zahlt das Insolvenzgeld?
Die Agentur für Arbeit, finanziert über eine Umlage der Arbeitgeber.
Muss ich während der Insolvenz weiterarbeiten?
In der Regel ja, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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