Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag 2026?
Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt 2026 unverändert 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon je die Hälfte, also jeweils 9,3 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Lohn einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt.
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Sie liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr. Für den Teil des Entgelts darüber fallen keine Rentenbeiträge an. Der höchste Arbeitnehmeranteil beträgt deshalb 785,85 Euro im Monat, der Gesamtbeitrag 1.571,70 Euro.
Zusätzlich schätzt der Rechner die Entgeltpunkte, die Sie mit dem Entgelt eines Jahres erwerben. Dafür wird das beitragspflichtige Jahresentgelt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro geteilt. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich der Rentenanspruch, den ein Beitragsjahr in heutigen Werten bringt.
Sonderfälle und Hinweise
Für Minijobs gelten eigene Regeln. Bis zur Minijob-Grenze zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, die Beschäftigten tragen nur die Differenz zum vollen Beitragssatz, sofern sie sich nicht befreien lassen. Im Übergangsbereich bis 2.000 Euro im Monat (Midijob) wird der Arbeitnehmeranteil aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese Fälle bildet der Rechner nicht ab.
Pflichtversicherte Selbstständige, etwa Handwerker in den ersten Jahren oder Lehrkräfte, zahlen den vollen Beitrag von 18,6 Prozent allein. Für sie gilt häufig ein Regelbeitrag auf Basis der Bezugsgröße, auf Antrag auch ein einkommensgerechter Beitrag. Beamte sind nicht rentenversicherungspflichtig, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können sich befreien lassen.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind ebenfalls beitragspflichtig. Für sie gilt die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze, sodass bei hohen Einkommen auch Einmalzahlungen nur bis zur Grenze verbeitragt werden. Geben Sie in diesem Fall Ihr Jahresbrutto ein; der Rechner unterstellt dann ein gleichmäßiges Entgelt über zwölf Monate.
Die Entgeltpunkte sind eine Näherung, weil das Durchschnittsentgelt für 2026 vorläufig ist und erst später endgültig festgelegt wird. Die genauen Werte stehen in Ihrer jährlichen Renteninformation. Wie viel vom Bruttolohn nach allen Abzügen bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die gesamten Personalkosten eines Arbeitgebers der Arbeitgeberkosten-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Beiträge verstehen.
- Grenze: 8.450 € im Monat.
- Information: Jährlich prüfen.
- Lücken: Früh klären.
- Minijob: Sonderregeln.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2026?
18,6 Prozent, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,3 Prozent.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr, einheitlich in ganz Deutschland.
Wie viele Entgeltpunkte bekomme ich höchstens im Jahr?
Beim Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze rund 1,95 Entgeltpunkte.
Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich viel?
Ja, beide tragen je 9,3 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts.
Wer zieht den Rentenbeitrag ein?
Die Krankenkasse als Einzugsstelle, sie leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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