Drei Wege zur Vier-Tage-Woche
Die Vier-Tage-Woche wird in Deutschland seit einigen Jahren diskutiert und in vielen Betrieben ausprobiert. Hinter dem Begriff stehen aber sehr unterschiedliche Modelle. Beim ersten Modell bleibt die Wochenarbeitszeit gleich und wird auf vier längere Tage verteilt. Beim zweiten sinkt die Arbeitszeit, zum Beispiel auf 32 Stunden, und das Gehalt sinkt im gleichen Verhältnis, wie bei einer normalen Teilzeit.
Beim dritten Modell, oft als 100-80-100 bezeichnet, wird die Arbeitszeit reduziert, das Gehalt bleibt aber gleich, und die Leistung soll durch effizientere Abläufe gehalten werden. Pilotprojekte haben dieses Modell bekannt gemacht. Für Beschäftigte steigt damit der Stundenlohn deutlich. Welches Modell möglich ist, hängt vom Arbeitgeber, vom Tarifvertrag und von der Tätigkeit ab.
Der Rechner zeigt für jedes Modell die Stunden pro Arbeitstag, das neue Monatsgehalt und den Stundenlohn im Vergleich zu bisher. Außerdem rechnet er den Urlaubsanspruch auf vier Arbeitstage um und prüft die tägliche Arbeitszeit grob gegen das Arbeitszeitgesetz.
Arbeitszeitgesetz, Urlaub und Gehalt
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Da der Samstag als Werktag zählt, sind 40 Stunden an vier Tagen grundsätzlich zulässig. Mehr als 10 Stunden täglich sind nur in Ausnahmefällen oder über Tarifverträge erlaubt. Pausen kommen hinzu.
Urlaub wird in Arbeitstagen gezählt. Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage, aber gleich viele freie Wochen. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche entspricht 16 Arbeitstagen bei einer Vier-Tage-Woche. Feiertage, die auf den freien Wochentag fallen, bringen keinen zusätzlichen freien Tag.
Wird die Arbeitszeit mit anteiligem Gehalt verringert, gelten die Regeln der Teilzeit. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; die Verteilung auf vier Tage muss der Arbeitgeber nur akzeptieren, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Bei geringerem Gehalt sinken auch Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen.
Netto fällt der Gehaltsverlust bei Modell 2 meist geringer aus als brutto, weil der Steuersatz sinkt. Was netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die Umrechnung für andere Teilzeitmodelle der Teilzeit-Rechner. Bei langen Arbeitstagen sollten Sie auf ausreichende Erholung achten; die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Gut umstellen.
- Modell: Klar vereinbaren.
- Urlaub: Umrechnen.
- Pausen: Einplanen.
- Netto: Nachrechnen.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer Vier-Tage-Woche?
Die bisherigen Urlaubstage mal 4 geteilt durch 5, also zum Beispiel 24 statt 30 Tage; die Zahl der freien Wochen bleibt gleich.
Darf ich 10 Stunden am Tag arbeiten?
Ja, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden; bei vier Tagen mit 40 Stunden ist das erfüllt.
Was bedeutet 100-80-100?
100 Prozent Gehalt für 80 Prozent der Arbeitszeit bei 100 Prozent Leistung.
Gibt es einen Anspruch auf die Vier-Tage-Woche?
Nein, nur unter Bedingungen einen Anspruch auf Teilzeit; die Verteilung auf vier Tage muss betrieblich möglich sein.
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja, im Arbeitszeit- und Urlaubsrecht zählen Montag bis Samstag als Werktage.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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