Was sind Gemeinkostenzuschläge?
In der Vollkostenrechnung werden Kosten in Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt. Einzelkosten lassen sich einem Produkt direkt zurechnen, etwa das verbaute Material oder die Löhne der Mitarbeitenden, die das Produkt fertigen. Gemeinkosten entstehen dagegen für mehrere Produkte gemeinsam: Miete der Werkhalle, Energie, Abschreibungen auf Maschinen, Einkauf, Buchhaltung oder Vertrieb. Sie müssen über einen Schlüssel auf die Produkte verteilt werden.
Diese Verteilung übernimmt der Betriebsabrechnungsbogen, kurz BAB. Er sammelt die Gemeinkosten einer Periode und ordnet sie den Kostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb zu. Am Ende steht für jede Hauptkostenstelle eine Summe. Setzt man diese Summe ins Verhältnis zu einer passenden Bezugsgröße, erhält man den Zuschlagssatz, mit dem später jedes einzelne Produkt kalkuliert wird.
Als Bezugsgröße dienen klassisch die Materialeinzelkosten für die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne für die Fertigungsgemeinkosten und die Herstellkosten für Verwaltung und Vertrieb. Der Rechner berechnet alle vier Sätze, die Herstellkosten und die Selbstkosten der Periode sowie einen Überblick, wie viel Gemeinkosten auf jeden Euro Einzelkosten entfallen.
Zuschlagssätze in der Kalkulation nutzen
Mit den Sätzen kalkulieren Sie einzelne Aufträge nach dem Schema der Zuschlagskalkulation: Materialeinzelkosten plus Materialgemeinkostenzuschlag ergeben die Materialkosten, Fertigungslöhne plus Fertigungsgemeinkostenzuschlag die Fertigungskosten. Beides zusammen sind die Herstellkosten. Darauf kommen die Zuschläge für Verwaltung und Vertrieb, und Sie erhalten die Selbstkosten des Auftrags. Gewinnzuschlag und Umsatzsteuer folgen danach.
Hohe Fertigungsgemeinkostenzuschläge von 150 bis 300 Prozent sind in maschinenintensiven Betrieben nicht ungewöhnlich. Sie zeigen, dass die Löhne nur noch einen kleinen Teil der Fertigungskosten ausmachen. In solchen Fällen ist der Lohn als Bezugsgröße wenig verursachungsgerecht. Viele Betriebe rechnen dann mit Maschinenstundensätzen und verteilen nur noch die Restgemeinkosten über die Löhne.
Die Sätze stammen aus der Vergangenheit. Für Angebote nutzen Unternehmen häufig Normalzuschlagssätze, also Durchschnittswerte mehrerer Perioden. Weichen die tatsächlichen Gemeinkosten später davon ab, entstehen Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen, die im BAB sichtbar werden. Ein regelmäßiger Vergleich hilft, die Kalkulation aktuell zu halten und Preise nicht dauerhaft zu niedrig anzusetzen.
Der Rechner setzt die Herstellkosten der Erzeugung mit den Herstellkosten des Umsatzes gleich. Haben sich die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen verändert, korrigieren Sie die Herstellkosten vor der Berechnung der Verwaltungs- und Vertriebszuschläge. Sondereinzelkosten der Fertigung oder des Vertriebs, etwa Spezialwerkzeuge oder Frachten, werden in der Praxis gesondert ohne Zuschlag addiert.
Tipps und typische Fehler
Zuschläge pflegen.
- Regelmäßig: Sätze jährlich prüfen.
- Bezugsgröße: Verursachungsgerecht wählen.
- Maschinen: Stundensätze nutzen.
- Abweichung: Über- und Unterdeckung beachten.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinkosten?
Einzelkosten lassen sich einem Produkt direkt zuordnen, Gemeinkosten entstehen für mehrere Produkte gemeinsam und werden über Zuschläge verteilt.
Worauf beziehen sich Verwaltungs- und Vertriebszuschlag?
Auf die Herstellkosten, also Material- plus Fertigungskosten einschließlich ihrer Gemeinkosten.
Warum ist mein Fertigungszuschlag über 100 Prozent?
Weil die Fertigungsgemeinkosten höher sind als die Fertigungslöhne; das ist in Betrieben mit vielen Maschinen üblich.
Was ist ein Betriebsabrechnungsbogen?
Eine Tabelle, die Gemeinkosten einer Periode auf Kostenstellen verteilt und daraus Zuschlagssätze ableitet.
Was sind Normalzuschlagssätze?
Durchschnittliche Zuschlagssätze mehrerer Perioden, die für Angebote verwendet werden.
- Gemeinkostenzuschlag berechnen
- Zuschlagssatz berechnen
- BAB Zuschlagssätze
- Materialgemeinkostenzuschlag
- Fertigungsgemeinkostenzuschlag
- Verwaltungsgemeinkostenzuschlag
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